Weinheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Briefwahlbüro im Rathaus ab sofort wieder geöffnet – Auch die Unterlagen für die OB-Stichwahl können online beantragt werden.
Weinheim. Nach der Wahl ist vor der Wahl. Das gilt im Moment in Weinheim, wo seit Sonntagabend feststeht, dass die Wahl zum neuen Oberbürgermeister am 17. Mai in einer Stichwahl entschieden wird. Das Briefwahlbüro im Rathaus/Schloss hat keine Pause. Es ist am Dienstag, 5. Mai, ab 8 Uhr im Kleinen Sitzungssaal sofort wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr. Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr. Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr. Die Telefonnummern des Briefwahlbüros lauten 06201 82-530 oder 06201 82-531. Das Briefwahlbüro ist auch barrierefrei über einen Lift zu erreichen.
Wichtig zu wissen: Die Wahlbenachrichtigung, die den Wählerinnen und Wählern zugegangen sind, beziehen sich auch auf die Stichwahl am 17. Mai. Die Wahlbenachrichtigung wurde in den Wahlkabinen dem Wähler für eine eventuelle Stichwahl von den Wahlhelfern vor Ort wieder zurückgegeben.
Wählerinnen und Wähler, die schon vor der Wahl am 3. Mai für beide Wahltage Briefwahl beantragt haben, bekommen ihren Wahlschein für den 17. Mai zugeschickt. Sie haben dazu auf dem ersten Wahlscheinantrag ein entsprechendes Feld angekreuzt.
Wer sich für Briefwahl zunächst nur für die Wahl am 3. Mai entschieden hat, erhält mit den Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigung zurück und kann für den 17. Mai entscheiden, ob erneut Briefwahl beantragt werden soll oder am Wahlsonntag vor Ort im Wahllokal gewählt wird.
Falls ein Wähler am 3. Mai in einem Wahllokal gewählt hat, am 17. Mai aber per Briefwahl seine Stimme abgeben will, muss er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Briefwahlunterlagen können per Mail an wahlamt@weinheim.de oder vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim im kleinen Sitzungssaal, Eingang D, Obertorstraße 9 beantragt werden.
Auch das Wählen wird in der Verwaltung zunehmend digitaler. Zur OB-Wahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich auch durch eine so genannte sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Konkret bietet die Stadt die Beantragung eines Wahlscheines per Internet über den einen Link zum Rechenzentrum an. Diesen findet man über das Signet OB-Wahl auf der ersten Seite von www.weinheim.de (links oben).
Direktlink: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08226096
Beim Aufruf des Links erhalten die Wählerinnen und Wähler ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Man kann sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt. Erfasst werden muss nur das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Absender automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend postalisch zugestellt. Fragen zum Antragsverfahren beantwortet das Wahlamt der Stadt Weinheim, Telefon 06201 82-358 oder 82-561 oder per Mail wahlamt@weinheim.de.
Quelle: Stadt Weinheim
Zuletzt aktualisiert am 4. Mai 2026, 14:15







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