Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Aktion im Rahmen des rheinland-pfälzischen Kontrolltags „Chinesische Menschenhandelsringe“
Am 18. März führte die Stadtverwaltung Frankenthal gemeinsam mit der Kriminalpolizei Ludwigshafen und der Steuerfahndung Neustadt an der Weinstraße eine behördenübergreifende Kontrollmaßnahme durch. Insgesamt waren rund zehn Einsatzkräfte beteiligt, darunter sechs Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei und eine chinesische Dolmetscherin.
Im Rahmen der Kontrolle wurden zwei chinesische Massagesalons im Stadtgebiet überprüft. Die Maßnahmen erfolgten unter anderem durch verdeckte Testbesuche. Jeweils eine Kontrollkraft gab sich hierfür als Scheinfreier aus. In einem Fall wurden tatsächlich verbotene sexuelle Dienstleistungen angeboten, woraufhin der betroffene Betrieb vorübergehend geschlossen wurde.
Darüber hinaus wurden überwiegend Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen festgestellt. Diese konnten teilweise bereits vor Ort in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde Frankenthal geklärt werden. Die Feststellungen müssen nun ausgewertet und zur Anzeige gebracht werden. Weitere Nachkontrollen, unter anderem durch die Bauaufsicht, sind vorgesehen.
Ziel der Kontrollen
Die Kontrollmaßnahme war Teil einer landesweiten Aktion, die vom 17. bis 19. März in Rheinland-Pfalz durchgeführt wurde. Zeitgleich fanden am 18. März auch in Ludwigshafen entsprechende Kontrollen statt.
Ziel der Aktion war es, mögliche illegale Strukturen im Zusammenhang mit Massagesalons aufzudecken, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte sexuelle Dienstleistungen sowie mögliche Hintergründe organisierter Kriminalität. Ein besonderes Augenmerk lag zudem darauf, betroffenen Frauen, die möglicherweise unfreiwillig in entsprechenden Tätigkeiten tätig sind, Unterstützung anzubieten.
An der gemeinsamen Kontrolle waren die Kriminalpolizei Ludwigshafen, die Steuerfahndung Neustadt an der Weinstraße, eine chinesische Dolmetscherin und die Stadtverwaltung Frankenthal beteiligt.
Rechtlicher Hintergrund
Im Stadtgebiet Frankenthal ist die Ausübung der Prostitution grundsätzlich untersagt, da die gesetzlich vorgesehene Mindesteinwohnerzahl von 50.000 nicht erreicht wird. Darüber hinaus ist für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung voraussetzt.
Die Stadtverwaltung Frankenthal wird auch weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten konsequent gegen Verstöße vorgehen und eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.
Stadt Frankenthal
Zuletzt aktualisiert am 7. April 2026, 15:32



































