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Mannheim – Neustart Förderprogramme für Gebäudesanierung, Heizungserneuerung, Photovoltaik und Gebäudebegrünung

Mrn news platzhalter logo 5Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Gute Nachrichten für alle, die ihr Zuhause fit für die Zukunft machen wollen: Der Mannheimer Gemeinderat hat heute die Förderprogramme der Stadt Mannheim für Energetische Sanierung, Heizungserneuerung, Photovoltaik (Solarbonus) und Gebäudebegrünung beschlossen. Die Programme starten ab morgen (11. März). Insgesamt stellt die Stadt Mannheim in diesem Jahr eine Million Euro aus dem Klimafonds bereit, um den Weg zur Klimaneutralität gemeinsam mit den Bürgern zu gehen.

Aufgrund des angepassten Förderbudgets gab es einige gezielte Änderungen, um die Mittel dort einzusetzen, wo sie die größte Wirkung entfalten. Dies führte zum Wegfall der Förderprogramme für Balkonsolaranlagen und den Austausch von Kühlgeräten. Die restlichen Förderprogramme werden teilweise mit Änderungen fortgesetzt. „Durch Sanierung der Gebäudehülle, Anschluss an die Fernwärme, Installation von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen investieren wir in eine resilientere Zukunft für Mannheim und stärken langfristig unsere Versorgungssicherheit“, so Erste Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell. „Die verfügbaren Fördermittel setzen wir gezielt dort ein, wo besondere Herausforderungen bestehen, z. B. in Mehrfamilienhäusern.“

Photovoltaik: Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Vereinsgebäude
Der Fokus liegt nun verstärkt auf Mehrfamilienhäusern: Auf Ein- und Zweifamilienhäusern werden nur noch Photovoltaikanlagen gefördert, wenn das Dach begrünt ist oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Fassadenanlagen und Solarzäune sind weiterhin förderfähig.

Bei Projekten in Mehrfamilienhäusern ist künftig Voraussetzung, dass der Solarstrom zumindest zum Teil im Gebäude verbraucht wird (Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Das Betriebskonzept zur Stromnutzung im Gebäude wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 3.000 Euro, bezuschusst. Ab sofort werden Anlagen auf Gebäuden von gemeinnützigen Vereinen auch gefördert.

Heizungserneuerung: Soziale Staffelung und neue Boni
Bei der Heizungserneuerung bleibt die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verpflichtend. Die Höhe des städtischen Zuschusses orientiert sich am jeweiligen BEG-Zuschuss und beträgt bis zu 4.000 Euro in Ein- bis Zweifamilienhäusern und bis zu 5.000 Euro in Mehrfamilienhäusern.

Neu ist die Einführung einer Einkommensgrenze: Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen erhalten eine erhöhte Förderung. Die Wärmepumpenförderung ist weiterhin nur außerhalb der Fernwärmeversorgungs- und ausbaugebiete möglich. Neu eingeführt wurden ein Finanzierungsbonus in Höhe von 500 Euro bei Kreditaufnahme sowie ein Fernwärme-Ausbaubonus in Höhe von 2.975 Euro für Neuanschlüsse in Fernwärme-Ausbaugebieten (Preiszone B). Weitere Boni stehen noch Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) zur Verfügung.

Energetische Sanierung: Die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird
Auch in diesem Jahr werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle gefördert. Wer in die Dämmung des Daches, der Fassade oder in neue Fenster investiert, senkt seinen Energieverbrauch und macht sich unabhängiger von Preisentwicklungen. Auch hier bleibt die Kombination mit der BEG verpflichtend.

Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen erhalten eine erhöhte Förderung (+5%). Zusätzlich wird ein Finanzierungsbonus von 1.000 Euro gewährt, sofern zur Umsetzung der Maßnahme ein Kredit aufgenommen wird. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Förderung bei maximal 7.500 Euro (bzw. 10.000 Euro inklusive Boni), für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten bei 15.000 Euro.

Gebäudebegrünung: Ein wertvoller Beitrag zur Aufenthaltsqualität und zum Stadtklima
Das Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen wird ohne Änderung fortgesetzt. Die maximalen Fördersummen liegen bei 16.000 Euro für Dachbegrünungen, 25.000 Euro für Fassadenbegrünungen und 11.000 Euro für die Entsiegelung von Flächen mit anschließender Begrünung.

Antragstellung und Beratung
Die Klimaschutzagentur Mannheim verwaltet weiterhin die Programme und steht den Bürgern beratend zur Seite. Bevor man startet, sollte man sich von den Energieberatern zu den passenden Fördermitteln von Stadt, Land und Bund informieren lassen.

Alle Richtlinien und Informationen zum Antragsverfahren findet man unter:
www.klima-ma.de/foerderprogramme

Quelle: Stadt Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2026, 22:17

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