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Landau – Landtagswahlen am 22. März: Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Info Wahlen CountdownLandau / Metropolregion Rhein-Neckar – Wahlbenachrichtigungen werden versandt – Briefwahlbüro im Rathaus ab 23. Februar geöffnet

Am 22. März wählen die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer einen neuen Landtag. Vor Ort in den Kommunen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren – so auch in Landau. Das Wahlamt im städtischen Hauptamt informiert jetzt über alles Wichtige rund um die anstehenden Wahlen.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau werden in der Zeit vom 23. Februar bis zum 1. März an die Wahlberechtigten zugestellt.

Wer nach dem 1. März noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 06341/13-1104 oder -1108 umgehend, spätestens aber bis zum 6. März, an das Wahlamt zu wenden.

Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung angegeben.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Online-Beantragung bereits ab sofort über den Link auf der Webseite www.landau.de/landtagswahlen möglich.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann ein Wahlscheinantrag auch formlos per E-Mail gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss die oder der Antragstellende den Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich die eigene Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 23. Februar an das Briefwahlbüro im Sitzungszimmer 8 des Rathauses wenden.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr.

Am Freitag, 20. März, wird das Briefwahlbüro zusätzlich durchgehend bis 15 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8 bis 15 Uhr ebenfalls im Rathaus, Zimmer 210 geöffnet.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. In dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 22. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Mittwoch vor der Wahl erfolgen.

Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass fast alle Wahllokale in Landau barrierefrei zugänglich sind. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Betroffene können entweder Briefwahl nutzen oder einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis die eigene Stimme abzugeben.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1104 oder 13 -1108 zur Verfügung.

Bildunterschrift: Die Vorbereitungen für die Landtagswahlen laufen auf Hochtouren – auch in Landau. (Quelle: Stadt Landau)

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

Zuletzt aktualisiert am 19. Februar 2026, 16:01

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