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Abstimmung zur Offenlage (C) MRN Landry

Rhein-Neckar – Zweite Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie startet – Beteiligung der Öffentlichkeit im Februar und März 2026

Abstimmung zur Offenlage (C) MRN Landry
Rhein-Neckar/Metropolregion Rhein-Neckar – Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) macht einen weiteren
wichtigen Schritt zur Umsetzung der Energiewende in der Region:

Vom 03. Februar 2026 bis zum 02. März 2026 findet die zweite Offenlage
des in Fortschreibung befindlichen Teilregionalplans Windenergie statt.
Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden sowie weitere Träger
öffentlicher Belange sind eingeladen, sich über die Planungen zu
informieren und Stellung zu nehmen.

Hintergrund der Fortschreibung ist das
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes. Mit diesem
Gesetz wurden erstmals verbindliche Flächenziele für die
Windenergienutzung festgelegt. Bundesweit sollen 2 % der
Landesfläche planerisch für Windenergie gesichert werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, wurden für die Länder abgestimmte
Flächenbeitragswerte definiert.

Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass 1,8 % der Landesfläche,
für Rheinland-Pfalz und Hessen jeweils 2,2 %, planerisch zu sichern
sind. Der Verband Region Rhein-Neckar wurde von den Ländern
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als Träger der
Regionalplanung beauftragt, diese Zielwerte innerhalb des
Verbandsgebiets umzusetzen. Für den hessischen Teilraum erfolgen
die Festlegungen in den Regionalplänen Nordhessen, Mittelhessen und
Südhessen.

Regionale Umsetzung bundes- und landesrechtlicher Vorgaben
In Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass in jeder Planungsregion
mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Wind-Vorranggebiete in den
Regionalplänen ausgewiesen werden. Für den rheinland-pfälzischen
Teil des Verbandsgebiets gilt ein regionalisiertes Flächenziel: Der
VRRN soll hier mindestens 2,01 % der Fläche planerisch als Wind-
Vorranggebiete sichern.

Zur Erreichung dieser Ziele wird der bestehende Teilregionalplan
Windenergie aus dem Jahr 2021 aktuell fortgeschrieben. Der
Aufstellungsbeschluss hierzu wurde von der Verbandsversammlung
bereits am 20. Juli 2022 gefasst.

Erste Offenlage und Überarbeitung des Planentwurfs
Die erste Offenlage des Planentwurfs fand vom 05. März 2024 bis zum
29. April 2024 statt. In diesem Zeitraum gingen rund 4.000
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Kommunen, Fachbehörden
und weiteren Institutionen ein. Diese Hinweise und Anregungen wurden
von der Verbandsverwaltung sorgfältig geprüft und sachgerecht
abgewogen.

Im Ergebnis dieser Abwägung war eine Überarbeitung des
Planentwurfs erforderlich. Die Verbandsversammlung hat daher am 12.
Dezember 2025 den Abwägungsvorschlag beschlossen und gleichzeitig
die erneute Offenlage des geänderten Entwurfs auf den Weg gebracht.

Zweite Offenlage: Termine und Beteiligungsmöglichkeiten
Die zweite Offenlage des fortgeschriebenen Teilregionalplans
Windenergie findet nun vom 03. Februar 2026 bis zum 02. März 2026
statt.

Die Planunterlagen sind in diesem Zeitraum
 auf der Internetseite des Verbandes unter
https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-
des-teilregionalplans-windenergie/
 in den Räumlichkeiten des Verbandes Region Rhein-Neckar
 sowie in den Räumlichkeiten der 15 Stadt- und Landkreise der
Region öffentlich einsehbar.
Stellungnahmen zum Planentwurf können vom 03. Februar 2026 bis
einschließlich 16. März 2026 abgegeben werden. Dies ist möglich
 über die eigens eingerichtete Beteiligungsplattform unter
https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie2
 per E-Mail an Windenergie.Beteiligung@vrrn.de
 oder postalisch an den Verband Region Rhein-Neckar.

Weitere Informationen zur zweiten Offenlage sind ebenfalls auf der
Internetseite des Verbandes abrufbar: https://planungsregion.m-r-
n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/

Flächensicherung statt Anlagenplanung
Der Verband Region Rhein-Neckar weist ausdrücklich darauf hin, dass
der Teilregionalplan Windenergie keine Windenergieanlagen plant.
Aufgabe der Regionalplanung ist es ausschließlich, im Sinne einer
Angebotsplanung, für die Windenergienutzung geeignete Flächen als
sogenannte Wind-Vorranggebiete planerisch zu sichern.

Ob innerhalb dieser Vorranggebiete tatsächlich Windenergieanlagen
errichtet werden, welche Anlagentypen zum Einsatz kommen, wie viele
Anlagen gebaut werden oder wo genau sie stehen, ist nicht
Gegenstand der Regionalplanung. Diese Fragen werden in den
nachgelagerten Genehmigungsverfahren entschieden.

Der Teilregionalplan stellt somit eine reine Flächensicherung dar und schafft
einen geordneten, transparenten Rahmen und damit
Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und die Bürgerinnen und
Bürger für die weitere Entwicklung der Windenergie in der Region.

Mit der zweiten Offenlage setzt der Verband Region Rhein-Neckar
erneut auf Transparenz, Beteiligung und Dialog, um die Energiewende
regional verantwortungsvoll und rechtssicher zu gestalten.

Anlage
Pressefoto, © MRN / Landry

Zuletzt aktualisiert am 29. Januar 2026, 22:22

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