Südhessen / Heppenheim / Pfungstadt – Bei einer groß angelegten Kontrollaktion auf den durch Südhessen verlaufenden Autobahnen haben Zivilfahnder der südhessischen Polizei sowie der Polizeipräsidien Koblenz, Trier und Mainz am Donnerstag (22.01.) insgesamt 84 Fahrzeuge überprüft. Zwischen 10.30 und 18.00 Uhr nahmen die Einsatzkräfte dabei 123 Personen genauer unter die Lupe.
Hintergrund der flächendeckenden Maßnahmen ist die erhöhte Einbruchsgefahr in der dunklen Jahreszeit. Überregional agierende Täter nutzen dabei häufig die großen Verkehrsachsen. Ziel der Kontrollen war es, Wohnungseinbrecher und andere Täter aus dem Bereich der Eigentumskriminalität nachhaltig zu verunsichern und Südhessen sowie angrenzende Regionen für sie unattraktiv zu machen.
Insgesamt leiteten die Beamten 16 Ermittlungsverfahren ein. Die festgestellten Verstöße reichten von Delikten nach dem Sprengstoff-, Betäubungsmittel- und Antidopinggesetz über Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz bis hin zu Steuervergehen, unerlaubtem Aufenthalt und einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Zwei Fahrzeugführer mussten sich aufgrund des Verdachts auf vorherigen Drogenkonsum Blutentnahmen unterziehen.
Ein besonderer Fund gelang den Fahndern am Nachmittag auf der A5: Bei der Kontrolle eines 45-jährigen Autofahrers aus dem Main-Kinzig-Kreis entdeckten sie im Handschuhfach einen selbstgebauten Böller, der beschlagnahmt wurde. Zudem fanden die Beamten zwei Ampullen einer verschreibungspflichtigen Testosteronlösung. Da der Mann Anzeichen eines vorherigen Konsums von Amphetamin und Cannabis zeigte, wurde er vorläufig festgenommen und einer Blutentnahme unterzogen. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und Antidopinggesetz sowie wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt.
Gegen 15.30 Uhr stoppten die Einsatzkräfte auf der A67 bei Pfungstadt einen 39-jährigen Autofahrer aus Heidelberg und seinen 37-jährigen Beifahrer. Im Kofferraum stellten sie zwei Kartons mit insgesamt 500 verpackten Vapes ohne Steuerbanderolen sowie weitere zwei Kartons mit 480 Packungen Snus sicher. Ein hinzugezogener Zollkontrolltrupp erhob für die Vapes noch vor Ort Steuern in Höhe von 3200 Euro; die Ware wurde beschlagnahmt. Auch der Snus, dessen Verkauf in Deutschland verboten ist, wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2026, 08:41



































