
Weinheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Wahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. März werden am 26.
Januar zugestellt
Am Sonntag, 8. März, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Auch
diesmal wird wieder eine hohe Briefwahlbeteiligung erwartet. Die Weinheimer
Stadtverwaltung ist gewappnet. Die Öffnung eines Briefwahlbüros ist ab Montag 2. Januar
vorgesehen. Es befindet sich dann im kleinen Sitzungssaal des Rathaus/Schloss,
Obertorstraße 9, Eingang D. Der Zugang wird ausgeschildert sein.
Wahlbenachrichtigungen werden am Montag, 26. Januar. an alle Wahlberechtigten
zugestellt, wie das Wahlamt im Bürger- und Ordnungsamt mitteilt. Wahlscheine können
auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, über den QR-Code auf der
Wahlbenachrichtigung oder per Email an wahlamt@weinheim.de schriftlich beantragt
werden. Für die E-Mail-Beantragung wird der vollständige Name, die aktuelle
Wohnadresse und das Geburtsdatum benötigt. Wahlscheine können auch persönlich
während den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros beantragt werden.
Dabei sollte eine ausgefüllte Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis oder
Reisepass mitgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen mit nach
Hause zu nehmen und in Ruhe auszufüllen oder vor Ort seine Stimme abzugeben und in
die Wahlurne zu werfen. Sollte für eine dritte Person die Unterlagen abgeholt werden,
muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und
unterschrieben sein. Eine eigene Vollmacht wird aber auch akzeptiert – die bevollmächtigte
Person hat sich auszuweisen.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr
und 13 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr,
Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr. Ein Lift für Gehbehinderte steht zur Verfügung. Telefonisch
erreichbar ist das Briefwahlbüro zu den Öffnungszeiten unter 06201/82-530 und 82-531
oder per Mail über wahlamt@weinheim.de bis 6. März. 15 Uhr
Quelle: Stadt Weinheim
Zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2026, 22:03



































