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Speyer – Stadtdenkmal: Beratung im Stadtrat – Entscheidung dazu noch offen?

Mrn news platzhalter logo 5Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Speyer ist eine der ältesten Städte Deutschlands – und das sieht man ihr an. Vom Dom bis in die kleinsten Gassen der Altstadt ist Geschichte allgegenwärtig. Mit dem Dom und dem jüdischen Erbe als Teil der SchUM-Stätten trägt Speyer bereits heute internationales Kulturerbe. Dass diese historische Substanz geschützt werden muss, stellt niemand ernsthaft infrage.

Seit diesem Monat ist jedoch klar: Die historische Kernstadt Speyers ist von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) offiziell als „Stadtdenkmal“ ausgewiesen worden. Damit ist die Altstadt nun ein zusammenhängendes Denkmalgebiet, das größte und dichteste seiner Art in Rheinland-Pfalz.

Und trotzdem tagt der Stadtrat?

Genau hier beginnt das politische Stirnrunzeln.
Obwohl der Stadtrat bereits 2022 mit deutlicher Mehrheit (19:15) lediglich eine Prüfung der Denkmalwürdigkeit auf den Weg gebracht hatte – verbunden mit der Zusage, vor einer Entscheidung erneut beteiligt zu werden, wurde die Ausweisung nun durch die GDKE vorgenommen. Formal korrekt, rechtlich zulässig – aber politisch erklärungsbedürftig.

Deshalb kommt es am Montag, 2. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sondersitzung des Stadtrats, in der der Landes­konservator Markus Fritz-von Preuschen Rede und Antwort stehen soll.

Die zentrale Frage lautet:
Warum wird im Stadtrat beraten, wenn die Entscheidung bereits bestimmt und nicht mehr abgestimmt wird?
Oder anders gesagt:
Geht es um echte Mitsprache oder nur noch um das nachträgliche „Zur-Kenntnis-Nehmen“?
Unbestritten ist: Der neue Status kann Vorteile bringen. Die Stadtverwaltung verweist auf Vereinfachungen für Hauseigentümer, etwa:
•⁠ ⁠weniger baurechtliche Verfahren,
•⁠ ⁠denkmalrechtliche Genehmigungen statt kostenpflichtiger Bauanträge,
•⁠ ⁠steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei Sanierungen.
All das kann sinnvoll sein, wenn es transparent, verständlich und praxistauglich umgesetzt wird.

Gleichzeitig gibt es berechtigte Sorgen, dass zusätzliche Schutzvorgaben sinnvolle Bau- und Entwicklungsprojekte in der Innenstadt erschweren könnten.
Auch wenn Teile der Altstadt bereits heute Denkmalzonen oder der Altstadtsatzung unterliegen, verändert der Status „Stadtdenkmal“ die Gesamtsystematik. Und damit auch die Verantwortung.

Offene Fragen, die beantwortet werden müssen. Aus Sicht der Speyerer Wählergruppe sind vor allem folgende Punkte entscheidend:

1. Welche Rolle hat der Stadtrat künftig wirklich, wenn die finale Entscheidung bei der GDKE liegt?
2. Warum wurde die Zusage aus 2022, vor der Entscheidung erneut gefragt zu werden, nicht eingehalten?
3. Inwieweit kann sich die Stadtpolitik auf Aussagen zur Beteiligung von GDKE und Stadtvorstand verlassen, wenn zentrale Entscheidungen am Ende ohne erneute Zustimmung der kommunalen Gremien getroffen werden?
4. Welche konkreten Mitgestaltungsmöglichkeiten bleiben Kommune und Politik tatsächlich?
5. Welche baulichen Maßnahmen werden wirklich einfacher – und wo bleibt alles beim Alten?
6. Wie wird verhindert, dass Eigentümer*innen trotz guter Absichten am Ende mehr Hürden als Hilfen haben?
7. Und ganz grundsätzlich: Wie stellen wir sicher, dass Denkmalschutz schützt – und nicht lähmt?

Unser Standpunkt

Die Speyerer Wählergruppe steht seit 1956 für den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Stadt. Wir stehen zum Denkmalschutz. Wir stehen zur Geschichte Speyers. Aber wir stehen ebenso zu kommunaler Selbstbestimmung, Transparenz und Ehrlichkeit im Verfahren.
Eine Sondersitzung ist gut. Klare Antworten sind besser.
Und echte Beteiligung ist durch nichts zu ersetzen – auch nicht durch formale Zuständigkeiten.
Geschichte bewahren gelingt nur gemeinsam. Alles andere wäre – historisch betrachtet – kein gutes Kapitel.

Verantwortlich:
Alexander Walch
Zum Riegel 6
67346 Speyer

Quelle: Speyerer Wählergruppe (SWG)

Zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2026, 22:37

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