Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Die zum Schutz vor der aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) angeordnete Aufstallpflicht läuft am heutigen Tag aus und wird nicht weiter verlängert. Auch Geflügelschauen sowie der Handel mit lebendem Geflügel – insbesondere über mobile Händler – sind ab morgen wieder erlaubt. Darauf weist die zuständige Veterinärbehörde hin, die für den Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal und Speyer zuständig ist.
Die Aufstallpflicht war am 12. November per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung erlassen und anschließend zweimal verlängert worden. Hintergrund der nun aufgehobenen Maßnahme ist die veränderte Seuchenlage: Der Zugvogelstrom ist beendet, und seit Mitte Dezember wurden im Zuständigkeitsgebiet keine bestätigten Fälle der hochpathogenen Vogelgrippe (H5N1) bei toten Wildvögeln mehr festgestellt.
Trotz dieser positiven Entwicklung appelliert das Veterinäramt weiterhin an die Vorsicht der Tierhalterinnen und Tierhalter. Besonders wichtig ist es, eine gemeinsame Nutzung von Wasserflächen durch Wild- und Nutzgeflügel konsequent zu vermeiden, da hierdurch schnell neue Ausbrüche entstehen können. Geflügel sollte daher nicht unter freiem Himmel gefüttert oder getränkt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futterstellen und Tränken der gehaltenen Tiere haben. Wassergeflügel darf außerdem keinen Zugang zu Gewässern erhalten, auf denen Wildenten, Wildgänse oder Schwäne rasten.
Darüber hinaus bittet die Veterinärbehörde die Bevölkerung, bei Spaziergängen oder auf Feldwegen weiterhin aufmerksam zu sein. Tote Wildvögel sollten umgehend dem Veterinäramt per E-Mail an veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
gemeldet werden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Tauben und Singvögel sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.
Quelle: Veterinärbehörde Rhein-Pfalz-Kreis / MRN-News
Zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2026, 20:04



































