Schifferstadt/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt Schifferstadt hat eine Katzenschutzverordnung beschlossen, die den Schutz von Katzen im Stadtgebiet stärkt und zu verantwortungsvoller Tierhaltung beiträgt. Die neue Regelung zielt darauf ab, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu begrenzen und die Tiere vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren.
„Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir als Kommune Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere und unterstützen zugleich den Umwelt- und Naturschutz“, erklärt der Beigeordnete Dieter Weißenmayer, „denn nur durch gezielte Maßnahmen lassen sich Leid, Krankheiten und Überpopulation nachhaltig vermeiden.“ Als Katzen gelten im Sinne der Verordnung alle weiblichen und männlichen Tiere der Art Hauskatze „Felis Silvestris Catus“.
Wichtige Inhalte der Verordnung
• Kastrationspflicht: Fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und tierschutzwidrigen Lebensbedingungen entgegenzuwirken.
• Kennzeichnungspflicht: Alle betroffenen Katzen sind durch Mikrochip oder dauerhafte Kennzeichnung eindeutig zu identifizieren.
• Registrierung: Halterinnen und Halter müssen ihre Katzen in anerkannten Haustierregistern (z. B. TASSO oder Findefix) eintragen lassen, um im Falle des Auffindens schnell zugeordnet werden zu können. Die Registrierung ist bei jeder Änderung der Daten zu aktualisieren (z.B. Halterwechsel, Wohnortswechsel)
• Zielsetzung: Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Tiere vor Leiden wie Krankheiten, Unterernährung und Verletzungen, die häufig bei freilebenden Katzen auftreten. Gleichzeitig sollen Verwilderung und Überpopulation eingedämmt werden.
Nutzen für die Stadt und das Miteinander
Die Verordnung schafft klare Regeln für alle Tierhalterinnen und -halter und fördert ein verantwortungsvolles Zusammenleben von Menschen und Tieren in Schifferstadt. Gleichzeitig unterstützt sie örtliche Tierschutzvereine in ihrer oft herausfordernden Aufgabe, Katzenpopulationen zu betreuen und zu versorgen.
Quelle
Text: Stadtverwaltung Schifferstadt
Zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2026, 13:08

































