Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Zum Jahreswechsel ändern sich die Fälligkeiten für die Abfallgebühren. Die Abfallgebühren sind ab dem Jahr 2026 künftig in drei gleichen Raten fällig am
• 1. April
• 1. Juli
• 1. Oktober
Bisher waren die Gebühren vierteljährlich fällig. Die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die kein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Abfallgebühren erteilt haben, die neuen Termine zu beachten. Wer die Abfallgebühren als Jahresbetrag in einer Summe bezahlen möchte, überweist diese bitte bis spätestens 1. April 2026.
Einfach bezahlen mit dem SEPA-Lastschriftmandat
Für eine unkomplizierte Begleichung der Abfallgebühren können Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer der Stadt Heidelberg ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Um ein Formular zu erhalten, genügt eine E-Mail an gebuehren-abfallwirtschaft@heidelberg.de. Das Formular muss anschließend im Original und unterschrieben an die ASZ Heidelberg zurückgesendet werden. Wer bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter veranlassen.
Änderungen mitteilen oder selbst im Kundenportal vornehmen
Änderungen einer bereits vorhandenen Bankverbindung können schriftlich per E-Mail an gebuehren-abfallwirtschaft@heidelberg.de mitgeteilt werden. Ein neues SEPA-Mandat ist dafür nicht erforderlich. Alternativ können Änderungen auch schnell und rund um die Uhr über das Kundenportal Abfallwirtschaft unter www.asz.heidelberg.de/Kundenportal vorgenommen werden. Für die erstmalige Registrierung wird die Bescheidnummer benötigt. Diese ist auf dem Gebührenbescheid vermerkt.
Quelle: Stadt Heidelberg
Zuletzt aktualisiert am 5. Januar 2026, 22:26


































