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KO Tropfen

Südliche Weinstraße – Gemeinsame Aktion gegen K.O.-Tropfen: Große Resonanz – und erschütternde Erfahrungsberichte

KO TropfenSüdliche Weinstraße / Landkreis Germersheim / Landau. Vor kurzem haben die Gleichstellungsbeauftragten der Südlichen Weinstraße, des Landkreises Germersheim sowie der Stadt Landau in der Pfalz gemeinsam mit dem FrauenZentrum Aradia e.V. an einem Freitagabend eine Aufklärungs- und Präventionsaktion zum Thema K.O.-Tropfen in der Landauer Innenstadt durchgeführt. Dabei wurden Informationsmaterialien, Teststreifen zur Erkennung verdächtiger Substanzen sowie Silikon-Schutzdeckel für Gläser verteilt.

Die Aktion wurde von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern angenommen. Vor allem junge Frauen und Mädchen zeigten großes Interesse an den Schutzmaterialien. Gleichzeitig waren die Gespräche, die sich im Verlauf des Abends ergaben, erschütternd: Mehrere Frauen berichteten, selbst bereits Erfahrungen mit K.O.-Tropfen gemacht zu haben oder Freundinnen zu kennen, die betroffen waren. Die Vielzahl solcher Schilderungen zeigt deutlich, wie präsent diese Form der Gewalt auch in unserer Region ist.
„Die Offenheit der Frauen und die persönlichen Erfahrungen, die mit uns geteilt wurden, haben uns tief bewegt. Diese Rückmeldungen machen klar, wie dringend notwendig kontinuierliche Präventionsarbeit ist. Wir müssen weiter informieren, sensibilisieren und unterstützen“, betonen die drei Gleichstellungsbeauftragten Lisa-Marie Trog (GER), Isabelle Stähle (SÜW) und Laura Hess (LD) gemeinsam.

Hintergrund: Was sind K.O.-Tropfen und wo werden sie eingesetzt?
K.O.-Tropfen umfassen verschiedene Substanzen, darunter GHB, GBL und bestimmte Benzodiazepine, die oft farb-, geruchs- und geschmacklos sind. Sie können unbemerkt in Getränke gemischt werden und wirken meist innerhalb weniger Minuten. Typische Symptome sind Schwindel, Benommenheit, Orientierungslosigkeit, Gedächtnislücken oder Bewusstlosigkeit.
Häufig werden K.O.-Tropfen in Situationen eingesetzt, in denen viele Menschen zusammenkommen und Getränke unbeaufsichtigt bleiben können, zum Beispiel: in Bars, Clubs und Diskotheken, auf Festivals, Stadtfesten und Veranstaltungen, bei privaten Feiern oder Hauspartys.

Wichtiger Hinweis zur Nachweisbarkeit
Viele dieser Substanzen sind nur sehr kurz im Blut oder Urin nachweisbar, teilweise nur wenige Stunden. Deshalb ist es entscheidend, möglichst früh ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Verdacht auf K.O.-Tropfen besteht. Eine rasche Untersuchung erhöht die Chance, die Substanz nachzuweisen und den Vorfall aufzuklären.

Die Gleichstellungsstellen richten einen deutlichen Appell an Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Veranstalterinnen und Veranstalter: Durch aufmerksames Personal, sichere Abläufe und sichtbare Präventionsmaßnahmen können sie aktiv dazu beitragen, Übergriffe zu verhindern. Empfohlen wird unter anderem: erhöhte Aufmerksamkeit des Service- und Securitypersonals, die Möglichkeit, Gläser mit Schutzdeckeln zu sichern, gut einsehbare Thekenbereiche, klare interne Abläufe bei Verdachtsfällen, ein offenes Signal an Gäste: „Wir schauen hin.“

„Schutz vor K.O.-Tropfen ist eine gemeinsame Verantwortung. Jede Bar und jeder Club kann zu einem sicheren Ort beitragen“, so die Gleichstellungsbeauftragten.

Was tun, wenn eine Freundin betroffen ist oder der Verdacht besteht?
Ein umsichtiges und schnelles Handeln kann entscheidend sein:
1. Sicheren Ort aufsuchen
Die betroffene Person aus der Situation herausführen und an einen ruhigen, sicheren Ort bringen.
2. Nicht allein lassen
Die Begleitung sollte dauerhaft bleiben. Betroffene sind oft benommen, verängstigt oder körperlich geschwächt
3. Keine weiteren Getränke oder Substanzen geben
Weder Alkohol noch Wasser mit Kohlensäure oder Medikamente verabreichen.
4. Medizinische Hilfe rufen
Bei starken Beschwerden, Atemproblemen oder Bewusstlosigkeit sofort den Notruf 112 wählen.
5. Polizei kontaktieren
Es ist wichtig, mögliche Straftaten zu melden. Die Polizei kann unmittelbar helfen, Hinweise aufnehmen und weitere Schritte einleiten.
Auch bei Erinnerungslücken oder Unsicherheiten ist eine Anzeige möglich
6. Beweise sichern – wenn möglich
– Getränkereste aufbewahren
– Erbrochenes nicht entsorgen
– Kleidung nicht wechseln
– Möglichst schnell ärztliche Untersuchung durchführen lassen (Nachweisbarkeit oft nur wenige Stunden)
7. Keine Schuldzuweisungen
Betroffene tragen niemals Verantwortung für die Tat. Erinnerungslücken oder Scham sind typische Wirkungen der Substanzen.
8. Beratungsstellen einbeziehen
Das FrauenZentrum Aradia e.V., die regionalen Gleichstellungsstellen, sowie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016) bieten vertrauliche Beratung und Unterstützung.

Kontakt
• Gleichstellungsstelle Südliche Weinstraße: Tel. 06341/940120,
E-Mail: isabelle.staehle@suedliche-weinstrasse.de
• Gleichstellungsstelle Landkreis Germersheim: Tel. 07274/ 531109,
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-germersheim.de
• Gleichstellungsstelle Stadt Landau in der Pfalz: Tel. 06341/13-1080,
E-Mail: laura.hess@landau.de
• FrauenZentrum Aradia e.V.: Tel. 0634183437,
E-Mail: aradia-landau@t-online.de

Bildunterschrift: Neben Informationsmaterialien wurden Teststreifen zur Erkennung verdächtiger Substanzen sowie Silikon-Schutzdeckel für Gläser verteilt.
Fotohinweis: KV GER

Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2025, 11:24

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