Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am Montag, 15. Dezember 2025, die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Die neue Steuer tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Übernachtungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb (zum Beispiel Hotels, Pensionen, private Zimmervermietungen, Monteurzimmer etc.) in der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Die Steuer beträgt 5 Prozent des Nettoübernachtungsentgelts ohne Nebenleistungen.
Gäste, die in Ludwigshafen übernachten, nutzen in vielfältiger Weise die städtische Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Dienstleistungen. Diese Leistungen werden bislang ausschließlich durch die Bürger*innen über kommunale Abgaben finanziert. Die Übernachtungssteuer schafft hier ein ausgewogenes Verhältnis, indem auch Beherbergungsgäste einen angemessenen Beitrag leisten.
Die Steuer ist nicht zweckgebunden, sondern fließt in den allgemeinen Haushalt der Stadt Ludwigshafen. Sie unterstützt den nachhaltigen Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und trägt zur Finanzierung kultureller Angebote bei, die sowohl den Bürger*innen der Stadt als auch Besucher*innen zu Gute kommen.
Durch die Einführung der Übernachtungssteuer wird eine gerechtere Kostenverteilung erreicht, die sowohl die kommunale Solidargemeinschaft stärkt als auch die tatsächliche Nutzung öffentlicher Ressourcen fair abbildet.
Für Rückfragen steht die Steuerverwaltung unter der E-Mail-Adresse uebernachtungssteuer@ludwigshafen.de zur Verfügung.
Quelle Stadt Ludwigshafen
Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2025, 12:44

































