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Rhein-Pfalz-Kreis – Baubeginn bei geplanter Bahnunterführung und neuen Kreisstraße in Römerberg-Berghausen nun erst in den frühen 2030er Jahren

Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Michael Wagner (CDU): Verkehrssicherheit darf nicht an jahrzehntelangen Verfahren scheitern.

Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur geplanten Bahnunterführung und neuen Kreisstraße in Römerberg-Berghausen zeigt erneut, wie langwierig Infrastrukturprojekte in Deutschland inzwischen sind – nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit. Obwohl der bestehende Bahnübergang seit Jahren als sicherheitsrelevantes Nadelöhr bekannt ist und für das Projekt grundsätzlich Baurecht besteht, zeichnet sich der Baubeginn nun erst in den frühen 2030er Jahren ab. Damit liegen zwischen erster Planung, Genehmigung und Umsetzung Zeiträume, die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger kaum noch nachvollziehbar sind.

Neben den sicherheitsrelevanten Problemen ist der Bahnübergang auch eine erhebliche Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Regelmäßig vor der Schranke wartende Fahrzeuge verursachen Lärm und Abgase – etwa durch laufende Motoren oder laute Musik bei geöffneten Autofenstern. Diese Situation beeinträchtigt die Wohnqualität vor Ort seit Jahren spürbar und verstärkt den Handlungsdruck zusätzlich.

Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen an einzelne Ebenen oder Institutionen. Vielmehr zeigt dieses Beispiel strukturelle Probleme auf: komplexe Abstimmungsprozesse, langwierige Priorisierungen und fehlende zeitliche Verbindlichkeit führen dazu, dass dringend notwendige Maßnahmen über Jahre – teils Jahrzehnte – aufgeschoben werden.

Diese Erfahrung machen wir im Wahlkreis Speyer leider nicht zum ersten Mal. Ein weiteres Beispiel ist der Radweg zwischen Harthausen und Schwegenheim, der den Menschen vor Ort seit über 20 Jahren in Aussicht gestellt wird. Auch hier setze ich mich als direkt gewählter Abgeordneter seit Jahren intensiv für eine Umsetzung ein, dennoch ist bis heute kein Spatenstich erfolgt.

Gerade bei Projekten, die der Verkehrssicherheit dienen – sei es für Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger –, müssen Planungs- und Umsetzungsprozesse deutlich effizienter werden. Die Akzeptanz für notwendige Infrastruktur leidet, wenn Zusagen über Generationen hinweg nicht eingelöst werden.

Foto frei: Torsten Silz

Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wagner (CDU)
Sachstand zur geplanten Bahnunterführung und neuen Kreisstraße in Römerberg-Berghausen

Die geplante Errichtung einer Bahnunterführung sowie einer neuen Kreisstraße in Römerberg-Berghausen im Wahlkreis 39 (Speyer) ist für die Verkehrssicherheit und die verkehrliche Leistungsfähigkeit vor Ort von erheblicher Bedeutung. Der bestehende beschrankte Bahnübergang führt regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen und stellt zugleich ein sicherheitsrelevantes Nadelöhr dar. Der Landesbetrieb Mobilität hatte im Jahr 2018 einen Baubeginn frühestens im zweiten Halbjahr 2022 in Aussicht gestellt.

Vor diesem Hintergrund frage die Landesregierung:

Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Michael Wagner
Welchen aktuellen Planungsstand hat das Gesamtprojekt zur Errichtung der Bahnunterführung und der neuen Kreisstraße in
Römerberg-Berghausen?
Liegen die vom Landesbetrieb Mobilität angekündigten Planunterlagen inzwischen vollständig vor?

Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2

Nach Angaben der Kreuzungsbeteiligten (DB InfraGO und Landesbetrieb Mobilität – LBM- für den Landkreis) besteht für den Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs im Zuge der K 27 durch den Bau einer Eisenbahnüberführung Baurecht über ein straßenseitiges Planfeststellungsverfahren. Nach Auskunft des LBM ist die Ausführungsplanung für die Straße und der Bauwerksentwurf für das Trogbauwerk beauftragt.

Fragen 3 und 4 des Abgeordneten Michael Wagner

Wurde die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten bereits aufgestellt, abgestimmt und genehmigt?
Welche noch offenen Schritte sind bis zum Erlass der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erforderlich?

Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4

Es ist zwischen den Kreuzungsbeteiligten vereinbart, dass die DB InfraGO den Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung erstellt. Dieser liegt dem LBM noch nicht vor. Erst auf dieser Grundlage kann die Kreuzungsvereinbarung durch die Kreuzungsbeteiligten unterzeichnet werden und in den weiteren Genehmigungsprozess bei Land und Bund gegeben werden.

Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Michael Wagner

Wie stellt sich der derzeit von der Landesregierung erwartete Zeitplan für den Baubeginn dar?
Welche Abstimmungen mit der Deutschen Bahn zu Sperrpausen und zum Bauablauf stehen noch aus?

Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 6

Von Seiten der DB AG erfolgt eine laufende Evaluierung der Maßnahmen an Bahnübergängen an allen Bahnstrecken. Neben den eingangs genannten Kriterien werden dabei auch andere Aspekte wie z. B. die Störanfälligkeit oder das Alter der vorhandenen Anlagen an den Bahnübergängen bei der Priorisierung berücksichtigt. Nach den letzten der Landesregierung vorliegenden Informationen zeichnet sich daher eine Verschiebung des Beginns der Umsetzung dieses Projekts in die frühen 2030er Jahre ab. Vor diesem Hintergrund gibt es bislang noch keine Abstimmungen zu Sperrpausen und dem Bauablauf für die Maßnahme.

Frage 7 des Abgeordneten Michael Wagner

Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierungsabsprachen zwischen Land, Kreis und Deutscher Bahn?

Antwort der Landesregierung zu der Frage 7

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen des Eisenbahn-Kreuzungsgesetzes (EKrG). Hiernach tragen bei Maßnahmen nach §§ 3, 13 EKrG an höhengleichen Kreuzungen von Straßen in kommunaler Baulast mit Bahnstrecken der DB der Bund die Hälfte, das Land ein Sechstel und das beteiligte Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein Drittel der kreuzungsbedingten Kosten.

Quelle: Michael Wagner (CDU)

Zuletzt aktualisiert am 15. Dezember 2025, 14:58

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