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Verbandsversammlung (c) MRN Landry

Mannheim – Verbandsversammlung beschließt zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie

Verbandsversammlung (c) MRN LandryMannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Fortschreibung bringt Planungssicherheit und stärkt Energiewende in der Region.

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) hat in ihrer heutigen 50. Sitzung in Hockenheim einen wichtigen Meilenstein für die regionale Energiewende gesetzt. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Mitglieder die zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie, nachdem umfangreiche Stellungnahmen, weitere fachliche Grundlagen und geänderte Rahmenbedingungen eine Überarbeitung des bisherigen Entwurfs erforderlich gemacht hatten. Die Fortschreibung schafft eine belastbare Basis, um die landesweit vorgegebenen Flächenziele in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu erfüllen und die Windenergie in geordnete Bahnen zu lenken.

Regionale Verantwortung für die Energiewende – geordnete Verfahren, klare Leitplanken
Die Überarbeitung der Planunterlagen basiert auf einer außergewöhnlich breiten Beteiligung in Verbindung mit einem herausfordernden Zeitplan: Mehr als 4.000 Stellungnahmen aus Kommunalverwaltungen, Fachbehörden, anerkannten Naturschutzverbänden und der Bevölkerung sind in den vergangenen Monaten eingegangen. Sie haben zu deutlichen Anpassungen geführt – sowohl in der Abgrenzung einzelner Vorranggebiete als auch in der fachlichen Bewertung.

Der aktualisierte Entwurf umfasst nun 65 Vorranggebiete (Rheinland-Pfalz mit 2,01 % und in Baden-Württemberg mit 2,15 % der Fläche des jeweiligen Teilraums). Insgesamt werden damit insgesamt 10.233 ha der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie auf regionaler Ebene im Sinne einer Angebotsplanung festgelegt. Damit erreichen wir den vorgegebenen Flächenbeitragswert, der den Ländern durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vorgegeben ist und der durch die Länder an die Regionen weitergereicht wurde.

„Ein wichtiger Schritt für Planungssicherheit, Akzeptanz und regionale Steuerung“
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Landrat Stefan Dallinger, betonte die Bedeutung des Beschlusses:

„Mit dem heutigen Votum zur zweiten Offenlage gehen wir einen entscheidenden Schritt nach vorne. Die Region zeigt, dass sie Verantwortung übernimmt – für die Menschen, die hier leben und arbeiten, für unseren Wohlstand und für eine sichere, nachhaltige Energieversorgung. Transparenz, Beteiligung und eine solide planerische Grundlage sind für uns zentrale Voraussetzungen, um Akzeptanz zu schaffen und die Energiewende verlässlich zu gestalten.“

Dallinger hob zudem hervor, dass die Regionalplanung hier eine wichtige koordinierende Rolle einnehme: Sie schaffe Ordnung, ermögliche die frühzeitige Klärung von Konflikten und gebe Kommunen wie Projektierenden gleichermaßen Orientierung und Planungssicherheit.

Was hat die Anpassungen ausgelöst? – Breites Spektrum an Hinweisen und rechtlichen Vorgaben
Die eingegangenen Stellungnahmen deckten ein sehr weites Themenspektrum ab – von grundsätzlichen Fragen zur Energie- und Raumordnungspolitik bis zu detaillierten Hinweisen auf lokale Beeinträchtigungen. Ein Großteil der Beiträge stammt von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB), d.h. von Institutionen, die gesetzlich mit öffentlichen Aufgaben betraut sind und in Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt werden müssen. Dies sind neben den kommunalen Gebietskörperschaften u.a. Bundes- und Landesbehörden, Energieversorger, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken oder Verkehrsbetriebe. Ein weiterer Teil der Rückmeldungen kommt von den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie aus der Bürgerschaft.

Die Änderungen umfassen u. a.:
• Anpassung des Vorsorgeabstandes zu geschlossenen Siedlungsflächen im baden-württembergischen Teilraum, Belange der Bundeswehr und luftverkehrsrechtliche Restriktionen.
• Streichungen zur Vermeidung visueller Überlastungen („Umzingelungseffekte“), wo eine Konzentration von Anlagen zu einer erheblichen Belastung von Ortslagen geführt hätte.
• Integration neuer oder erweiterter Flächenvorschläge, sofern sie die Kriterien eines regionalbedeutsamen Vorranggebiets erfüllen.
• Streichung von Gebieten, deren Eignung aufgrund aktualisierter Datenlagen oder neuer Erkenntnisse nicht mehr gegeben war.

Diese Änderungen machten eine erneute öffentliche Auslegung zwingend erforderlich, da sie für den Gesamtentwurf als wesentlich einzustufen sind.

Wie geht es nun weiter? – Beteiligung im Frühjahr 2026
Nach dem heutigen Beschluss folgt die zweite Offenlage, voraussichtlich im Frühjahr 2026. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird dabei auf die geänderten Teile des Entwurfs beschränkt, sodass die Hinweise gezielt auf die modifizierten Planbestandteile eingehen können. Erst im Anschluss kann die Verbandsversammlung über den Satzungsbeschluss entscheiden.

Was bedeutet der Plan für die Kommunen vor Ort? – Flächensicherung statt Bauvorgaben
Der Teilregionalplan Windenergie ist eine Angebotsplanung: Er legt Vorranggebiete fest, in denen Windenergie gegenüber anderen Nutzungen vorrangig ist. Daraus folgt jedoch keine Verpflichtung, Windparks zu errichten. Vielmehr schafft der Plan Freiheit und Klarheit für Kommunen, Projektierende und Genehmigungsbehörden.

Die wichtigsten Aspekte für die kommunale Praxis:

• Planungshoheit bleibt unangetastet: Kommunen können weiterhin Flächennutzungspläne fortschreiben und eigene Sondergebiete für Windenergie ausweisen.
• Repowering gewinnt an Bedeutung: Bestehende Anlagenstandorte erhalten durch den Plan zusätzliche Planungssicherheit.
• Genehmigungen im Außenbereich bleiben zunächst bauplanungsrechtlich privilegiert. Wird das Erreichen des Flächenbeitragswertes nach Genehmigung der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie festgestellt, so entfällt diese Privilegierung – maßgeblich sind die bundesrechtlichen Vorgaben und die Übergangsregelungen bis 31.12.2027.
• Der Regionalplan ermöglicht eine geordnete Standortentwicklung, ohne lokale Entwicklungsansätze einzuschränken.

Weitere Beschlüsse der Sitzung: Finanzielle Stabilität und regionale Kooperation gestärkt
Der Beschluss zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Windenergie war der zentrale Schwerpunkt der heutigen Sitzung. Zugleich zeigte die Verbandsversammlung, dass sie neben den großen strategischen Weichenstellungen auch wichtige strukturelle und organisatorische Themen der Region entschlossen angeht.

Die heutige Sitzung macht deutlich, wie breit der Verband sein regionales Verantwortungsprofil versteht: Während die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie planerische Klarheit für die Energiewende schafft, stärken wirtschaftliche Entscheidungen und kooperative Maßnahmen im Rettungswesen die Leistungsfähigkeit und Resilienz der Region.

Foto:
Pressefoto, © MRN/Landry

Quelle: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Zuletzt aktualisiert am 15. Dezember 2025, 09:05

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