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Feuerwerksartikel I

Ludwigshafen – Verbotene Feuerwerkskörper an Schule gefunden – Verfahren wegen Sprengstoffverstoß gegen Minderjährige eingeleitet

15Feuerwerksartikel ILudwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Polizei stellt gefährliche F3- und F4-Feuerwerkskörper an Schule sicher – Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

An der Adolf-Diesterweg-Schule in Ludwigshafen ist es am 03. Dezember 2025 zu einem Polizeieinsatz gekommen. Vier Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollen untereinander Feuerwerkskörper weitergegeben und teilweise verkauft haben. Lehrkräfte hatten zuvor leere Böllerverpackungen in einem Spind entdeckt und daraufhin die Polizei informiert.

Noch vor Ort stellten die Einsatzkräfte bei einem 12-jährigen Schüler 19 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sicher – sogenannte Mittelfeuerwerke, die ausschließlich mit behördlicher Erlaubnis gekauft und besessen werden dürfen.

Im Anschluss überprüften Polizeibeamte gemeinsam mit den Eltern die Wohnanschriften der beteiligten Kinder. Dabei fanden sie bei einem 13-Jährigen über 150 Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, also Sprengmittel aus dem Bereich des Großfeuerwerks. Da diese besonders gefährlich sind, wurden sie durch Spezialkräfte des Landeskriminalamtes fachgerecht abtransportiert.

Wie die minderjährigen Schüler an die verbotenen Feuerwerkskörper gelangten, ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen führt ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Strafrechtlich belangt werden die Kinder jedoch nicht – sie sind aufgrund ihres Alters (unter 14 Jahren) noch schuldunfähig.

Polizei warnt eindringlich vor gefährlichen Sprengmitteln

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 bergen für Ungeübte ein erhebliches Risiko. Die Polizei appelliert ausdrücklich an Eltern und Erziehungsberechtigte, derartige Gegenstände nicht zu verharmlosen und konsequent auf den sicheren Umgang ihrer Kinder zu achten.

Nur Kategorie-F1-Feuerwerk darf ganzjährig und von Kindern ab 12 Jahren verwendet werden. Werden bei Kindern Feuerwerkskörper gefunden, sollten diese unbedingt überprüft und im Zweifel gesichert werden.

Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz / Symbolbild MRN-News

Zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2025, 17:15

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