Otterstadt/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Donnerstagnachmittag, kurz nach 15 Uhr, parkte ein 25-Jähriger seinen PKW ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand in der Speyerer Straße. Beim Öffnen der Fahrertür achtete er jedoch nicht auf den rückwärtigen Verkehr und übersah einen herannahenden, 70-jährigen Radfahrer. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit der Fahrzeugtür, stürzte dadurch zu Boden und verletzte sich am Kopf. Bei dem Unfall trug der Radfahrer keinen Helm. Nach einer Erstbehandlung durch den Rettungsdienst vor Ort wurde er für weitere Untersuchungen in ein Krankenhaus verbracht. Die Polizei weist darauf hin, dass das Tragen eines Fahrradhelms im Falle eines Sturzes oder Zusammenstoßes schwere Kopfverletzungen verhindern oder zumindest deutlich abmildern kann. Auch wenn das Tragen eines Helms für Erwachsene gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, erhöht er die eigene Sicherheit erheblich. Radfahrerinnen und Radfahrer sollten daher stets einen geeigneten Helm benutzen und diesen korrekt einstellen.
Quelle
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Speyer
Zuletzt aktualisiert am 28. November 2025, 15:07






































