
SÜW/Metropolregion Rhein-Neckar – 49 Personen mit Wurzeln in 26 Nationen hat Landrat Dietmar bei einer Feierstunde am Dienstag im Kreishaus ihre jeweilige Einbürgerungsurkunde übergeben.
Damit haben die 43 Erwachsenen und sechs Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten. Drei von ihnen sind bereits in Deutschland geboren. Landrat Dietmar Seefeldt gratulierte jedem und jeder von ihnen
sehr herzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft.
„Unser schöner Landkreis lebt von der Vielfalt der Menschen, ihren Geschichten und Perspektiven“,
sagte der Landrat in seiner Ansprache und lud alle Neubürgerinnen und Neubürger dazu ein, sich
politisch und gesellschaftlich einzubringen. „Gemeinsam schaffen wir ein offenes, gerechtes und
zukunftsfähiges Miteinander“, so der Landrat.
Die Eingebürgerten haben nun jeweils zwei Staatsbürgerschaften, neben der deutschen die
afghanische, ägyptische, bosnisch-herzegowinische, brasilianische, bulgarische, kamerunische,
kolumbianische, jordanische, eritreische, französische, marokkanische, nordmazedonische, polnische,
portugiesische, paraguayische, rumänische, russische, schweizerische, syrische, türkische, britische,
US-amerikanische, taiwanesische, ungarische oder vietnamesische.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Gerhard Betz und Nika Pook. Die beiden verliehen der
Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen. Die deutsche Nationalhymne
war natürlich auch zu hören.
In ganz Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um
eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der
Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens fünf
Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen,
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung
nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen
eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen. Seit der vor
Kurzem erfolgten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt die sogenannte generelle Hinnahme
der Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr
erfolgen muss. Zuvor war dies eine Einzelfallentscheidung.
Bildunterschrift: Landrat Dietmar Seefeldt überreicht Javad Alizadeh aus Afghanistan die
Einbürgerungskunde, rechts die Integrationsbeauftragte des Landkreises Südliche Weinstraße Sihame
Hlubek. Foto: KV SÜW
Quelle: KV SÜW
Zuletzt aktualisiert am 27. November 2025, 21:40



































