SÜW/Metropolregion Rhein-Neckar – Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße informiert seit einiger Zeit verstärkt zur richtigen Mülltrennung.
Denn die jüngsten Sortieranalysen im Kreis haben gezeigt:
Da gibt es noch Verbesserungspotenzial. Rolf Mäckel, Leiter des EWW, erinnert: „Die
Restabfallanalyse zeigte, dass lediglich 46 Prozent des Tonneninhalts der Restmülltonne tatsächlich
Restmüll waren!“
Die Abfallberaterinnen des EWW stehen jetzt auch allen, die gewerblich Lebensmittel verarbeiten, als
Ansprechpartnerinnen zu den geltenden Regelungen der Abfalltrennung gern zur Verfügung. Wer
Fragen zum Entsorgen von Speiseresten und Küchenabfällen aus der Gastronomie und dem Gewerbe
hat, kann sich telefonisch bei ihnen unter 06341 940-429 oder -428 sowie per E-Mail an
eww@suedliche-weinstrasse.de melden. Denn ob Imbissbude, Restaurant oder Straußwirtschaft –
überall dort, wo Speisen zubereitet oder serviert werden, entstehen Abfälle. Deren Entsorgung
unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben.
Keine kommunale Biotonne – Entsorgungsfachbetriebe sind gefragt
Speisereste und Küchenabfälle aus gastronomischen Betrieben und lebensmittelverarbeitenden
Bereichen dürfen nicht über die kommunale Biotonne entsorgt werden, wie sie für Privathaushalte
vorgesehen ist. Auch die Restmülltonne ist hierfür nicht geeignet. Der Grund: In der Gastronomie und
im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe fallen deutlich größere Mengen an Abfällen an, die häufig
tierische Bestandteile enthalten. Diese unterliegen strengen Hygiene- und Seuchenschutzvorschriften.
Gesetzliche Grundlagen hierfür bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV). „Eine für Lebensmittelabfälle ausgelegte Anlage
ist einfach etwas Anderes als die auf Bioabfall aus Privathaushalten ausgerichteten Kompost- oder
Vergärungsanlagen, insbesondere wegen des bei Lebensmittelabfällen besonders wichtigen Erhitzens
zum Abtöten von Keimen“, erklärt der Werkleiter Mäckel.
Die technischen Voraussetzungen kommunaler Bioabfallanlagen seien nicht darauf ausgelegt, solche
Abfälle hygienisch zu verarbeiten. Daher müssen Speisereste und Küchenabfälle laut Gesetz einem
zertifizierten privaten Entsorgungsfachbetrieb übergeben werden. Ein entsprechender Vertrag ist
verpflichtend und muss bei Kontrollen vorgelegt werden können.
Umgekehrt bedeutet das: Die kommunale Biotonne ist ausschließlich für Bioabfälle aus
Privathaushalten (Essensreste, auch mit geringen Mengen von Fleisch und Wurst) sowie pflanzliche
Abfälle vom Wohngrundstück vorgesehen.
Vermeidung statt Entsorgung: Der beste Abfall ist der, der gar nicht anfällt
Eine korrekte Abfalltrennung ist wichtig, um Bioabfälle verwerten und wieder in den Kreislauf einspeisen
zu können, wie etwa in Form von hochwertigem Biogas oder sauberem und unbelastetem Kompost.
Doch noch wirkungsvoller ist es, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Angepasste Portionsgrößen,
zum Beispiel für Kinder oder ältere Menschen, helfen vielerorts bereits jetzt, unnötige Reste zu
vermeiden. Die Profis wissen außerdem natürlich, wie wichtig bedarfsgerechter Einkauf und gute
Kalkulation der benötigten Lebensmittelmengen sind. Im privaten Haushalt gilt ebenso wie in größeren
Betrieben: Wer möglichst genau plant, was voraussichtlich gebraucht wird, reduziert nicht nur Abfall,
sondern schont auch Ressourcen und trägt aktiv zur Nachhaltigkeit bei.
Quelle: KV SÜW
Zuletzt aktualisiert am 4. November 2025, 21:12


































