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Rhein-Pfalz-Kreis – Tierseuchenverbund Rheinpfalz: Vogelgrippe Typ H5N1 im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt – Verdachtsfall in der Südliche Weinstraße

Rhein-Pfalz-Kreis – Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei einem Wildvogel die aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden. Auch im Landkreis Südliche Weinstraße (SÜW) gibt es einen Verdachtsfall, dort in einer privaten Tierhaltung. Beide Landkreise sind neben den Landkreisen Bad Dürkheim und Germersheim Mitglied im Tiersuchenverbund Rheinpfalz.

Bestätigter Fall im Rhein-Pfalz-Kreis

Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde der Erreger H5N1 bei einer toten Kanadagans in Bobenheim-Roxheim festgestellt. Das verendete Tier war am 20. Oktober am Silbersee entdeckt worden. Anhand der eingesandten Proben hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) zunächst den Verdacht und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schließlich den Erreger bestätigt. Da es sich um einen Wildvogel handelt, ist in diesem Fall keine Keulung von Nutzgeflügel nötig. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises weist aber ausdrücklich darauf hin, dass eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Haus- und Nutzgeflügelbestände besteht. Sicherheitsmaßnahmen sollten daher unbedingt eingehalten werden.

Verdachtsfall im Kreis SÜW

Im Kreis Südliche Weinstraße hatte ein privater Tierhalter aus der Verbandsgemeinde Edenkoben dem Veterinäramt der Kreisverwaltung am vergangenen Donnerstag zehn verendete Gänse in seinem Bestand gemeldet. Weitere sechs Gänse sind in den Folgetagen verendet. Dem LUA wurden Proben zu Untersuchungen übermittelt. Diese haben ergeben, dass die beprobten Gänse mit dem Geflügelpest-Erreger Typ H5 infiziert waren. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, müssen die übrigen Tiere aus dem Privatbestand in Freimersheim – fünf Hühner – vorsorglich gekeult werden.

Weitere Proben zur Bestätigung wurden an das FLI als nationales Referenzlabor gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis ist in wenigen Tagen zu rechnen. Erst dann gilt der Verdachtsfall als final bestätigt. Danach kann das Veterinäramt gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

Lage weiterhin im Blick

Die Lage wird fortlaufend von den Veterinärämtern im Tierseuchenverbund Rheinpfalz sowie den zuständigen Instituten auf Landes- und Bundesebene überwacht. So können die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe flexibel angepasst oder erweitert werden.

Die Veterinärämter rufen indes erneut alle Bürgerinnen und Bürger auf, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und gefährdete Tiere bestmöglich zu schützen:

Sicherheitsmaßnahmen durch Tierhalterinnen und -halter: Jetzt handeln

Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten folgende Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden:

· Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Abdeckung der Ausläufe oder geschützte Fütterung)

· strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherstellen

· Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen

· Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern

· Ein- und Ausgänge sichern, um unbefugtes Betreten zu vermeiden

Meldung von Funden und Verhalten in der Natur

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel zu achten und entsprechende Funde umgehend dem Veterinäramt ihres Landkreises zu melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Tauben und Singvögel sind hiervon ausgenommen. Tote oder geschwächte Wildvögel sollten keinesfalls berührt werden. Hunde sind in Ufer- und Feuchtgebieten anzuleinen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.

Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, dennoch sollte der Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden. Menschen können durch unachtsames Verhalten das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten – etwa über kontaminierte Schuhe oder Kleidung.

Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:

Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de

Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de

Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de

Aktuelle Risikobewertung

Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen derzeit als hoch. Weitere Informationen und aktuelle Einschätzungen sind auf der Webseite des FLI abrufbar: www.fli.de.

Tierhaltungen müssen gemeldet werden

Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Unabhängig von dieser jährlichen Meldung an die Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Weitere Infos dazu gibt es online:

Kreis Südliche Weinstraße: www.suedliche-weinstrasse/tierhaltunganmelden

Kreis Rhein-Pfalz-Kreis: www.rhein-pfalz-kreis.de/nutztierhaltung

Kreis Bad Dürkheim: www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung

Kreis Germersheim: www.kreis-germersheim.de/tierhaltung

Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz bittet alle Halterinnen und Halter, wachsam zu bleiben und alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen und somit eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Quelle: Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.

Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2025, 20:41

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