Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – In der Hoheneckenstraße gilt ab Montag, 13. Oktober 2025, im Abschnitt von Wegelnburgstraße bis zur Ausweichzufahrt des WBL-Werkgeländes ein beidseitiges Halteverbot. Halteverbotszonen in beide Fahrtrichtungen gelten ab diesem Zeitpunkt ebenfalls in den angrenzenden Straßenzügen für die Wegelnburgstraße von der Einmündung Kaiserwörthdamm bis zur Hoheneckenstraße sowie in der Altriper Straße im Abschnitt zwischen Hoheneckenstraße und Kaiserwörthdamm. Diese Halteverbote gelten bis einschließlich 26. Oktober 2025. Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer*innen darum, Kraftfahrzeuge in dem genannten Zeitraum anderweitig abzustellen und die Beschilderung vor Ort zu beachten.Die Parkverbote sind notwendig, weil der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) die genannten Straßen als Umleitungsstrecken nutzen muss, um über die Behelfszufahrt am östlichen Ende der Hoheneckenstraße zum WBL-Werkgelände zu gelangen. Die reguläre Zufahrt zum WBL-Gelände ist wegen dortiger, dringender Straßenarbeiten nicht möglich. Bei Rückfragen stehen die zuständigen Projektleiter*innen des WBL Steffen Teutsch und Yasmin Akkari, Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik, unter der Telefonnummer 0621 504-3487 sowie -3566 zur Verfügung. Der WBL bittet für die durch die Maßnahmen verursachten Beeinträchtigungen und Einschränkungen um Verständnis.
Quelle: Stadt Ludwigshafen
Zuletzt aktualisiert am 6. Oktober 2025, 22:53


































