Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes oder Heidelberg-Passes+ müssen bei Vorlage eines gültigen Nachweises für ihren Ersthund keine Hundesteuer zahlen. Die Stadt Heidelberg erinnert Hundehalterinnen und Hundehalter mit Heidelberg-Pass (+) daran, dass für eine Befreiung von der Hundesteuer für das folgende Jahr jeweils bis Anfang November ein entsprechender, gültiger Pass vorzulegen ist. Für eine Befreiung von der Hundesteuer im Jahr 2026 muss der Heidelberg-Pass(+) bis ins Jahr 2026 gültig sein und bis Anfang November 2025 vorgelegt werden.
Ohne Vorlage eines Nachweises wird für die jeweiligen Hunde die reguläre Hundesteuer erhoben. Der Nachweis ist beim Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern (Bereich Steuern), Poststraße 50, 69115 Heidelberg, zu erbringen – per Vorlage vor Ort zu den regulären Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr), per Übersendung einer Kopie des verlängerten Passes via E-Mail an kasse-steuern@heidelberg.de oder postalisch.
Quelle: Stadt Heidelberg
Zuletzt aktualisiert am 26. September 2025, 18:21

































