
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg plant, ab dem 1. Januar 2026 die Hundesteuer zu reformieren und eine separate Steuer für gefährliche Hunde (Kampfhunde) einzuführen. Die Festlegung der neuen Steuersätze erfolgt voraussichtlich im Herbst 2025 durch den Gemeinderat. Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag.
Zur Feststellung, ob gehaltene Hunde als Standardhunde oder gefährliche Hunde (Kampfhunde) einzustufen sind, bittet die Stadt Heidelberg um die Mitwirkung von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Die Stadt hat diesen Ende Juli einen kurzen, einseitigen Fragebogen zugesendet und bittet um Rücksendung bis zum 1. September 2025. Zahlreiche Rückmeldungen sind bereits eingegangen – dafür bedankt sich die Stadt herzlich. Gleichzeitig möchte sie nochmals an die Hundehalterinnen und -halter appellieren, die den Fragebogen noch nicht zurückgegeben haben, dies umgehend zu veranlassen. So kann ab 2026 die korrekte Hundesteuer festgesetzt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass auch Hundehalterinnen und Hundehalter, die aktuell von der Hundesteuer befreit sind, zur Abgabe des Fragebogens verpflichtet sind.
Sollte Hundehalterinnen und Hundehaltern die Rasse ihres Hundes oder ihrer Hunde nicht bekannt sein, wird um Mitteilung der Rasse des Vater- und Muttertieres gebeten. Falls auch hierüber keine Angaben gemacht werden können, ist der Antwort ein farbiges Foto des Hundes beizufügen. Die Übersendung der Unterlagen kann gerne auch per E-Mail erfolgen. Sofern von einer Hundehalterin/einem Hundehalter zu einem Hund keine Rückmeldung eingeht, wird ab 2026 der höhere Steuersatz für gefährliche Hunde (Kampfhunde) angewendet.
Bei Fragen ist das Kämmereiamt, Abteilung Kasse und Steuern, telefonisch unter 06221 58-14310 und 58-14320 oder per E-Mail an steuern@heidelberg.de erreichbar
Quelle: Stadt Heidelberg
Zuletzt aktualisiert am 22. August 2025, 20:28


































