
Lade4nburg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Ladenburg appelliert eindringlich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beseitigung von Hundekot nachzukommen. Trotz einer gut ausgebau-ten Entsorgungsinfrastruktur kommt es weiterhin vermehrt zu unsachgemäßer Ablagerung – insbesondere durch das Wegwerfen gefüllter Hundekotbeutel in Grünanlagen, Hecken oder am Wegesrand.Im gesamten Stadtgebiet stehen rund 50 Hundetoilettenstationen bereit. Dort können kostenlos Hundekotbeutel entnommen und anschließend in öffentlichen Mülleimern entsorgt werden. Befindet sich keine Station in der Nähe, sind eigene Beutel mitzuführen und der Hundekot ent-weder in einem öffentlichen Abfallbehälter oder im Restmüll zu Hause zu entsorgen. Das achtlose Ablegen gefüllter Beutel in der Natur ist nicht nur ein erhebliches Hygiene- und Umweltproblem, sondern erschwert auch die Arbeit des städtischen Bauhofs. Verunreinigte Geräte und verschmutzte Arbeitskleidung sind die Folge. Die Stadtverwaltung erinnert an die geltende Rechtslage: Gemäß § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Ladenburg ist Hundekot unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld zwischen 5 und 5.000 Euro geahndet werden.
Stadt Ladenburg
Zuletzt aktualisiert am 13. August 2025, 15:05



































