
Auf zahlreichen City-Light-Säulen wirbt die ASZ Heidelberg für einen bewussteren Umgang mit dem Bioabfall. Sylvia Hafner, Leiterin der ASZ Heidelberg, und Umweltbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain präsentieren exemplarisch bei einem Fototermin an der Haltestelle Seegarten eines der verschiedenen Motive der Informationskampagne. Foto: Stadt Heidelberg
„Wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger mitnehmen ohne dabei belehrend zu werden. Es geht darum, auf Augenhöhe zu zeigen, wie einfach es sein kann, mit richtigem Trennen einen wertvollen Beitrag für Klima- und Ressourcenschutz zu leisten. Sauberer Bioabfall ist die Grundlage für unseren hochwertigen Kompost – und damit zum Beispiel ein wichtiger Baustein für nachhaltiges Gärtnern und die Stärkung regionaler Kreisläufe. Als Stadt wollen wir mehr Bewusstsein für saubere Bioabfälle schaffen – damit aus Küchen- und Gartenresten wieder etwas Gutes entsteht, sagt Schmidt-Lamontain.
„Kompost ist ein wertvoller Rohstoff. Selbst kleine Mengen Plastik oder tierische Reste können den gesamten Kompostierungsprozess stören, weil sie hygienische Risiken bergen oder technische Abläufe behindern. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger mit klaren, nachvollziehbaren Informationen zu unterstützen, damit der Bioabfall richtig sortiert wird und wertvoller Kompost entstehen kann“, ergänzt Hafner.
Hintergrund der Kampagne ist die neue, geltende Bioabfallverordnung des Bundes, die strengere Vorgaben macht: Der Anteil von Fremdstoffen im Bioabfall darf künftig maximal drei Prozent betragen, bei Kunststoffen sogar nur ein Prozent.
Was in die Biotonne gehört – und was nicht
In die Biotonne gehören ausschließlich organische Küchen- und Gartenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffee- und Teefilter, Schnittblumen, Laub, Unkraut, Haare sowie kleine Mengen Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter Abfälle. Speziell Eierschalen stellen kein Risiko dar, da sie im Kompostierungsprozess keine giftigen Stoffe bilden. Auch das Einschleusen schwer abbaubarer Krankheitserreger über Eierschalen gilt als unwahrscheinlich.
Nicht erlaubt sind dagegen Kunststoffe aller Art – auch als „kompostierbar“ gekennzeichnete Tüten und Verpackungen – sowie tierische Produkte wie Fleisch, Wurst, Fisch, Knochen, Käse.. Sie enthalten viel Fett und Eiweiß, die im Kompostierungsprozess leicht zu giftigen Stoffen führen können. Zudem besteht die Gefahr, dass schwer abbaubare Krankheitserreger eingebracht werden. Die zur sicheren Abtötung dieser Erreger erforderlichen Temperaturen werden im Kompostierungsprozess nicht erreicht. Die Hygiene des Materials sowie der Schutz der Mitarbeitenden haben dabei für die Stadt Heidelberg oberste Priorität. Deshalb gehören alle diese Stoffe in den Restabfall oder die Gelbe Tonne.
Warum das so wichtig ist
Im Kompostwerk des Zweckverbands BioEnergie wird Heidelberger und Mannheimer Bioabfall zu hochwertigem Kompost verarbeitet – aber nur, wenn er sortenrein ist. Tierische Produkte und Plastik stören diesen Prozess: Sie führen zu hygienischen Problemen, hemmen die Verrottung oder bringen Krankheitserreger mit. Auch biologisch abbaubare Plastiktüten werden in der Sortieranlage maschinell aussortiert – dabei wird der gesamte Inhalt der Tüte mit entfernt. Eine nachträgliche händische Nachsortierung findet aus Kostengründen nicht statt. Dadurch gehen wertvolle organische Abfälle verloren, die eigentlich kompostierbar wären.
Deshalb gilt in Heidelberg: Nur pflanzliche Küchenabfälle wie Obst- und Gemüseschalen, Kaffeefilter, Eierschalen oder Gartenabfälle wie Gras, Laub und kleine Äste gehören in die Heidelberger Bioabfallbehälter. Tierische Abfälle hingegen müssen über den Restmüll entsorgt werden.
„Falsch befüllt? Dann bleibt die Tonne leider stehen.“
Die Biotonnen werden von der ASZ regelmäßig stichprobenartig kontrolliert. Bei einer ersten Fehlbefüllung erfolgt noch eine Leerung mit schriftlichem Hinweis. Bei wiederholten Verstößen wird die Leerung verweigert – die Tonne kann dann entweder nachsortiert oder kostenpflichtig als Restabfall entsorgt werden. In schweren Fällen kann auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Mehr Informationen zu wirfuerbio unter: www.wirfuerbio.de/heidelberg/
Quelle: Stadt Heidelberg
Zuletzt aktualisiert am 1. August 2025, 15:20


































