Landau/Metropolregion Rhein-Neckar – Gute Nachricht für viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in
Landau: Im Jahr 2025 müssen sie in den Abrechnungsgebieten Godramstein,
Queichheim, Landau-Horst, Landau-Südwest und Landau-Mitte keine
Vorausleistungen auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zahlen.
Die Stadt Landau erhebt seit dem Jahr 2010 sogenannte wiederkehrende
Straßenausbaubeiträge. Das bedeutet: Anstelle von gelegentlichen, sehr hohen
Beiträgen zu Lasten der unmittelbaren Anliegerinnen und Anlieger einer Straße
zahlen ALLE Anliegerinnen und Anlieger im jeweiligen Abrechnungsgebiet für
die Modernisierung des Straßennetzes – als größere Solidargemeinschaft.
Jetzt hat der Stadtvorstand in Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung
im Bauamt beschlossen, im Jahr 2025 keine Vorausleistungen in den genannten
Abrechnungsgebieten zu erheben. Das bedeutet: Die Forderungen zum 1. Juni
2025 entfallen für Godramstein, Queichheim, Landau-Horst, Landau-Südwest
und Landau-Mitte vollständig. Bereits gezahlte Beiträge werden automatisch
zurückerstattet – eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Warum dieser Schritt? In vier von fünf Gebieten, in denen nach dem
sogenannten B-Modell – also nicht pro Jahr, sondern für den kompletten
Abrechnungszeitraum – abgerechnet wird, wurden in den zurückliegenden drei
Jahren mehr Beiträge gezahlt als im Abrechnungszeitraum 2022 bis 2025
voraussichtlich gebraucht werden. Gründe hierfür sind u. a. die angespannte
Haushaltslage und daraus resultierende Änderungen bei der Planung und
Durchführung von Bauprojekten, aber auch günstige Ausschreibungsergebnisse.
Zudem werden viele Bauprojekte über Förderprogramme des Bundes und des
Landes mitfinanziert, was ebenfalls zu einer Entlastung der Beitragszahlerinnen
und Beitragszahler führt. Auch in Godramstein, wo noch eine kleine Lücke
besteht, wird auf die Erhebung verzichtet; der Verwaltungsaufwand stünde hier
in keinem Verhältnis.
Kurz: Die Entscheidung soll eine weitere Überzahlung im System der
wiederkehrenden Beiträge für die betroffenen Abrechnungsgebiete vermeiden.
Bildunterschrift: Die Stadt Landau wird im Jahr 2025 keine Vorausleistungen auf
wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in bestimmten Abrechnungsgebieten erheben. (Symbolbild: Stadt Landau)
Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.