Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Der Gemeinderat hat gestern eine neugefasste Satzung für die Künstlernothilfe-Stiftung der Stadt beschlossen. Diese wurde am 27. November 1979 als unselbstständige Stiftung mit dem Ziel gegründet, in Not geratenen Mannheimer Künstler*innen finanzielle Hilfe zu gewähren.
Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt anhand entsprechender Richtlinien, die nun mit dem Gemeinderatsbeschluss aktualisiert wurden. Demnach können hilfsbedürftige Künstler*innen und Kulturschaffende, die sich in einer akuten Notlage befinden, einen Antrag für eine Zuwendung stellen. Eine akute Notlage kann etwa durch äußere Einflüsse wie Umweltkatastrophen, Pandemien, Zerstörung des künstlerischen Arbeitsortes oder ähnliches entstehen. Die Satzung tritt am 16. Mai 2025, am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, in Kraft.
Thorsten Riehle, Kulturbürgermeister der Stadt Mannheim, erklärt: „Die Künstlernothilfe-Stiftung ist ein Instrument, um Problemlagen Mannheimer Kulturschaffender besser begegnen zu können. Auch in einer Krise für die Kultur, wie sie besonders Künstler*innen während der Coronapandemie erlebt haben, wäre eine finanzielle Abmilderung der Schwierigkeiten hilfreich gewesen. Bislang war die Stiftung jedoch zu unbekannt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss wurde die Satzung nun neu belebt, um konkrete Vergaberichtlinien ergänzt und an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Damit sind wir nun handlungsfähig und können in Notlagen unterstützen.“
Aktuell beträgt das Vermögen der Stiftung 188.571,49 Euro. Die letzte Zuwendung an notleidende Künstler*innen aus den Erträgen wurde im Jahr 2010 gewährt. Hintergrund waren fehlende Anträge, mangelnde Bekanntheit und ein zu komplexes Prozedere. Anhand der nun neu erstellten Richtlinien der Stadt Mannheim über die Vergabe ihrer Fördermittel, kann die Künstlernothilfe-Stiftung ihrem Zweck der Förderung hilfsbedürftiger notleidender Künstler*innen oder Kulturschaffender, die über längere Zeit hinweg einen wesentlichen Beitrag zum Kulturleben Mannheims geleistet haben, wieder aktiv nachkommen.
Quelle: Stadt Mannheim
Anträge sind beim Kulturamt zu stellen.