Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Gleich zwei Mal wurden in der Nacht von Montag auf Dienstag (05.05.2025 – 06.05.2025) durch die Polizei in Ludwigshafen Verkehrsteilnehmende, welche unter Einfluss von Betäubungsmittel fuhren, erwischt. Gegen 00:45 Uhr wies eine 43-jährige Autofahrerin bei einer Polizeikontrolle in der Bayreuther Straße Anzeichen von Drogenkonsum auf. Ein Urintest reagierte positiv auf Amphetamin und Metamphetamin. Hiernach, gegen 1:30 Uhr, kontrollierten Polizeikräfte eine 26-jährige E-Scooter-Fahrerin in der Von-der-Tann-Straße, weil sie ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war. Bei der Kontrolle erlangten die Polizeikräfte Hinweise darauf, dass die junge Frau unter Cannabis-Einfluss stand. Beiden Frauen wurden Blutproben entnommen.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführerinnen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit der Fahrerinnen überprüfen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Grenzwert für Cannabis am Steuer zwar auf 3,5 ng THC pro ml Blutserum hochgesetzt wurde, aber Vorsicht:
– wenn THC im Blut nachgewiesen wird, besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer,
– unter 21-Jährige oder Personen in der Probezeit dürfen weder unter dem Einfluss von Alkohol noch unter dem Einfluss von THC Kraftfahrzeuge führen. Hier gilt “zero tolerance” – Absolutes Verbot, ohne Grenzwert!
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Autofahren. Darüber hinaus darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz