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Frankfurt – Mutmaßliche Mitglieder einer Schockanruf-Bande festgenommen

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Frankfurt (ots) Festnahmen wegen sogenannter Schockanrufe in Hessen und Nordrhein-Westfalen
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat am 25.02.2025 und 02.03.2025 in einem Ermittlungskomplex wegen „Schockanrufserien“ zwei dringend Tatverdächtige im Alter von 44 und 17 Jahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges durch Kräfte der hessischen und nordrhein-westfälischen Polizei in Frankfurt am Main und Krefeld festnehmen lassen. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden auch zwei Wohnungen in Frankfurt am Main und Krefeld durchsucht.

Der 44-jährige deutsch-polnische Staatsangehörige aus Krefeld steht im Verdacht, innerhalb einer Bande, die sich auf die Durchführung sogenannter „Schockanrufe“ spezialisiert hat, in zwei Fällen als sogenannter „Abholer“ sowie als Fahrer für weitere „Abholer“ fungiert zu haben.

Am 29.09.2023 kontaktierten bislang noch nicht identifizierte Mitglieder der Tätergruppierung, telefonisch eine zum Tatzeitpunkt 88-jährige Geschädigte aus Hanau. Sie gaben sich ihr gegenüber als Polizeibeamte aus und täuschten vor, dass die Tochter der Geschädigten einen Verkehrsunfall verursacht habe und dabei ein Kind tödlich verletzt worden sei. Sie forderten die Geschädigte zur Abwendung einer angeblich bevorstehenden Inhaftierung der Tochter eine Kaution in Höhe von 5.000 Euro zu erbringen. Die 88-jährige Geschädigte erkannte den Betrugsversuch und verständigte die hessische Polizei. Der Beschuldigte fuhr mit einem weiteren „Abholer“ zum Übergabeort, wo dieser nach einer fingierten Übergabe durch Kräfte der hessischen Polizei festgenommen werden konnte. Dem Beschuldigten gelang die Flucht.

In einem weiteren Fall kontaktierte ein bislang nicht identifiziertes Mitglied der Tätergruppierung eine zum Tatzeitpunkt 83-jährige Geschädigte aus Tönisvorst (Landkreis Viersen). Dieser gab sich gegenüber der Geschädigten als Staatsanwalt aus und spiegelte ihr vor, dass ihr Neffe in einen Verkehrsunfall verwickelt sei und Fahrerflucht begangen habe und zur Abwendung von dessen Inhaftierung die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 50.000 Euro erforderlich sei. Der 44-jährige Beschuldigte soll auch in diesem Fall gemeinsam mit einer 17-jährigen Beschuldigten als Abholer der Beute fungiert haben und zum vereinbarten Übergabeort in Düsseldorf gefahren sein, und dort von der Geschädigten ein Bargeldbetrag von 50.000 Euro entgegengenommen haben.

Die beiden festgenommenen Beschuldigten konnten durch umfangreiche Ermittlungen identifiziert werden. Die 17-jährige Beschuldigte wurde am 25.02.2025 und der 44-jährige Beschuldigte am 03.03.2025 den zuständigen Haftrichtern am Amtsgericht Frankfurt am Main und Krefeld vorgeführt, die die Haftbefehle in Vollzug gesetzt haben.

Das Deliktsphänomen der „Schockanrufe“, das seit Jahren bundesweit zu beobachten ist, wird nach Ermittlungserkenntnissen von international organisierten Tätergruppierungen betrieben. Überwiegend lebensältere Geschädigte werden von Tätern, in der Regel aus dem europäischen Ausland telefonisch kontaktiert und Notlagen vorgespiegelt um Geldbeträge und Vermögenswerte zu erlangen. Dabei geben sich die Täter nicht nur als nahe Angehörige aus, die sich in einer Notlage befinden, sondern bedrängen Ihre Opfer auch massiv, in dem Sie bei weiteren Anrufen vorspielen, staatliche Institutionen zu vertreten, beispielsweise Polizei oder Staatsanwaltschaften. Opfern werden durch die Täter überwiegend kurze Zeitfenster für die Erfüllung der Forderungen gesetzt, um Nachforschungsmöglichkeiten auszuschließen. Mitunter vergeht zwischen der ersten Kontaktaufnahme und Geldübergabe weniger als eine Stunde. Bei den überwiegend älteren Opfern verursachen die „Schockanrufe“ nicht nur erhebliche finanzielle Schäden, sondern schwerwiegende emotionale Beeinträchtigungen und Leiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 4. März 2025, 11:59

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