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Speyer – Verfahren am Amtsgericht Schöffen- und Jugendschöffensachen im März 2025

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für März 2025

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 12. März 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 42-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft der Besitz von kinderpornographischen Inhalten und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden. Er soll bis Oktober 2023 auf seinem Laptop in seiner Wohnung in Otterstadt und in einem Container in Schifferstadt eine Bilddatei mit kinderpornographischem Inhalt besessen haben und damit bis August 2023 interagiert haben. Im gleichen Zeitraum soll er ohne Erlaubnis in seiner Wohnung und in dem Container einen funktionstüchtigen Revolver besessen haben.

Das Jugendschöffengericht:

am 10. März 2025 um 13:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 18-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und zwei weitere Beleidigungen, in einem Fall in drei tateinheitlichen Fällen, vorgeworfen werden. Er soll im März 2024 in Zusammenhang mit der Urteilsverkündung des gegen ihn beim Amtsgericht – Jugendschöffengericht -Koblenz ergangenen Urteils versucht haben die Vorsitzende Richterin anzugehen und gegen die hinzueilenden Vollzugsbeamten Widerstand geleistet haben, indem er sich gegen die Fixierung wehrte und er schließlich erst durch vier Wachtmeister überwältigt werden konnte. Dabei soll er die Richter auch beleidigt haben. Im Juni 2024 soll er in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt eine Vollzugsbeamtin in sexueller Hinsicht massiv beleidigt haben. Schließlich soll er im Juli 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt eine weitere Beamtin beleidigt haben.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

am 17. März 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine Nötigung vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2023 in Haßloch mit seinem Pkw nach einem Kreisel die Geschädigte, die hinter ihm mit ihrem Pkw fuhr, durch Schlangenlinienfahren daran gehindert haben ihn zu überholen und nachdem sie ihn überholte, äußerst dicht aufgefahren sein. Anschließend soll er neben sie gefahren sein und sie dazu gebracht haben zu bremsen und zu beschleunigen. Erst als Gegenverkehr kam, soll er eingeschert und sich quer gestellt haben. Nur durch Ausweichen auf die Gegenfahrbahn soll die Geschädigte an dem Angeklagten vorbeigekommen sein.

In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen eine Freiheitsberaubung begangen zu haben. Er soll im März 2024 in Böhl-Iggelheim die Geschädigte aufgefordert haben bei ihm in seinen Pkw einzusteigen um ein klärendes Gespräch zu führen. Die Geschädigte soll eingestiegen sein und der Angeklagte soll entgegen seiner Beteuerung die Kindersicherung aktiviert haben. Der Aufforderung, sie aussteigen zu lassen, habe der Angeklagte ignoriert. Er soll mit ihr nach Friedelsheim gefahren sein, um die Geschädigte zu veranlassen eine Dritte, die in Friedelsheim wohnt, anzurufen und sie zu wecken, was jedoch nicht gelang und er sie schließlich aussteigen ließ.

In einer dritten Anklage wird ihm ein Betrug vorgeworfen. Er soll im Dezember 2023 einem Schüler in Germersheim Kopfhörer für 65 Euro verkauft und dabei wahrheitswidrig behauptet haben, es handele sich um hochwertige Kopfhörer der Marke Apple. Tatsächlich hätten diese lediglich einen Wert von etwa 20 Euro gehabt.

Schließlich wird ihm in einer weiteren Anklage eine Bedrohung vorgeworfen. Er soll im Juli 2024 am Bahnhof in Neustadt a.d.W. den Geschädigten mit einem Küchenmesser mit angedeuteten Stichbewegungen gedroht haben ihn abzustechen.

am 24. März 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gefährliche Körperverletzungen, wobei es ihn einem Fall beim Versuch blieb, und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden. Dem 19-jährigen Mitangeklagten aus Speyer wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Am Abend des 30. Dezember 2023 soll es im Schulhof einer Schule in Dudenhofen zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen gekommen sein. Dabei soll die Gruppe um die beiden Angeklagten Silvesterböller in Richtung der anderen Gruppe geworfen haben. Der 22-Jährige soll, nachdem dies diskutiert worden war, einen angezündeten Feuerwerkskörper zusammen mit einem Karton weiteren Feuerwerks in Richtung der anderen Gruppe geworfen haben, diese sollen explodiert sein und dabei eine Person aus der anderen Gruppe verletzt haben. Einige Zeit später soll der 19-Jährige eine Rakete gezielt auf die andere Gruppe geschossen haben, aber niemanden verletzt haben. Beim Verlassen der Örtlichkeit soll der 19-Jährige mittels Schreckschusspistole, für deren Besitz er keine Erlaubnis gehabt haben soll, einen Leuchtkörper aus einem Fahrzeug heraus auf die Gruppe geschossen haben, aber auch in diesem Fall niemanden verletzt haben. Der 22-Jährige soll dabei ein Fahrzeug geführt haben, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

am 31. März 2025 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 17 und zwei mittlerweile 21-jährige Angeklagte, denen von der Staatsanwaltschaft mehrere Straftaten in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt vorgeworfen werden. Alle vier sollen im Oktober 2023 den Geschädigten in dessen Zelle geschlagen und getreten haben und ihm erfolglos gedroht haben, dass es zu weiteren Misshandlungen käme, wenn er sich an die Vollzugsbeamten wenden würde (gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung). Die beiden 17-Jährigen sollen das Opfer kurz danach erneut geschlagen haben (gefährliche Körperverletzung). Die beiden Jugendlichen sollen ferner dem Geschädigten Lebensmittel und Tabakwaren gestohlen haben (Diebstahl). Schließlich sollen sie beiden ein weiteres Mal in den Haftraum des Opfers gegangen sein und dem Geschädigten gegen den Kopf getreten haben.

am 31. März 2025 um 14:15 Uhr

gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2024 zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter in einem Angelgeschäft in Speyer eine Angelrolle im Wert von etwa 275 Euro mitgenommen haben, während der Mittäter eine solche im Wert von kann 200 Euro mitgenommen haben soll.

In einer zweiten Anklage wird ihm eine Erpressung vorgeworfen. Er soll im September 2024 im Domgarten von Speyer den Geschädigten unter Androhung von Schlägen zur Übergabe von 50 Euro veranlasst haben. Da das Opfer nur 40 Euro bei sich hatte, soll er dem Angeklagten diesen Betrag übergeben haben.

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet.

Es kommt vor, dass Termine – beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen – kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an
mich wenden.

Quelle: Amtsgericht Speyer

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2025, 14:01

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