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Südliche Weinstraße – Kindertagesstätten an der Südlichen Weinstraße erhalten Zuwendungen vom Landkreis – Teils werden Millionenbeträge rückwirkend fällig

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar. Gute Neuigkeiten für 15 Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße: Sie erhalten vom Kreis 40 Prozent der nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten für ihre Um- oder Neubauten. Landrat Dietmar Seefeldt sagt: „Wir haben als Kreis in den vergangenen Jahren stets darauf hingewiesen, dass die Kita-Förderungen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts noch höher ausfallen können. Der Kreistag hat im September nun eine diesem Urteil entsprechende Richtlinie verfasst, die vorsieht, dass der Kreis SÜW bei Kita-Bauprojekten 40 Prozent der nicht gedeckten, zuwendungsfähigen Gesamtkosten übernimmt. Und das auch rückwirkend für Maßnahmen, für die nach dem 1. Juli 2021 ein Förderantrag gestellt wurde.“

Diese Kitas erhalten rückwirkend mehr Geld
Zur Erweiterung der Protestantische Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ in Oberotterbach hatte der Landkreis SÜW bereits einen Zuschuss in Höhe von rund 78.000 Euro zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 735.000 Euro bewilligt. Nach der neuen Richtlinie erhält die Kita ergänzend fast 148.000 Euro vom Landkreis.

In der katholischen Kindertagesstätte „St. Vinzenz“ in Steinfeld liegen die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten der vorgesehenen Erweiterung bei rund 1,66 Millionen Euro; der Kreis hatte einen Zuschuss in Höhe von rund 130.500 Euro bewilligt. Nun kommen knapp 415.000 Euro Kreiszuwendung hinzu.

Die katholische Kindertagesstätte „St. Georg“ in Venningen wird ausgebaut und erweitert. Zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 815.000 Euro hatte der Landkreis bereits einen Zuschuss in Höhe von rund 104.000 Euro zugesagt, nun wurde dieser erhöht auf rund 326.000 Euro.

Für den Neubau der katholischen Kindertagesstätte „St. Michael“ in Insheim mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 7 Millionen Euro hatte der Kreis bereits einen Zuschuss in Höhe von rund 562.000 Euro bewilligt. Diese Summe wird nun erhöht um rund 2,15 Millionen Euro, sofern eine noch ausstehende Landesförderung bewilligt wird; falls nicht, wird die Kreisförderung sogar weitere 2,24 Millionen Euro betragen – was einer Kreisförderung von insgesamt rund 2,8 Millionen Euro bedeuten würde.

In Hochstadt soll die kommunale Kindertagesstätte „Nussknacker“ neugebaut werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei rund 6,58 Millionen Euro, wovon der Kreis SÜW bereits einen Zuschuss in Höhe von rund 658.000 Euro bewilligt hatte. Auch hier steht seitens des Landes noch ein Beschluss über eine Landesförderung aus. Fließt diese Förderung aus Mainz, dann entfallen auf den Kreis noch zusätzliche 1,89 Millionen Euro. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Kreiszuwendung um mehr als 1,97 Millionen Euro erhöht, auf dann insgesamt rund 2,63 Millionen Euro.

Die katholische Kindertagesstätte „St. Josef“ in Offenbach wird um einen Speisesaal sowie eine Gewerbeküche mit Nebenräumen erweitert. Der Landkreis hatte ursprünglich rund 42.000 Euro als Zuwendung beigesteuert; diese Summe wird nun auf knapp 77.500 Euro erhöht.

Diese Kitas werden direkt nach der neuen Richtlinie bezuschusst
Die protestantische Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in Annweiler am Trifels wird erweitert. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei knapp 1,33 Millionen Euro, wovon der Landkreis rund 359.000 Euro beisteuern wird, ohne weitere Landesförderung sind es rund 430.000 Euro.

Die protestantische Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ in Rinnthal soll ausgebaut und erweitert werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen bei rund 323.000 Euro, wovon der Kreis SÜW bei einer zusätzlichen Förderung durch das Land rund 80.000 Euro übernehmen wird, ansonsten rund 95.000 Euro.

Auch die kommunale Kindertagesstätte „Birkenbäumchen“ in Birkenhördt wird ausgebaut und erweitert. Der Landkreis beteiligt sich bei einer zusätzlichen Förderung durch das Land mit einer Kreiszuwendung in Höhe von rund 372.000 Euro, ohne Landesförderung wird der Kreis etwas über 423.000 Euro aufwenden.

Die kommunale Kindertagesstätte „Kugelstern“ in Edenkoben soll zunächst um eine Waldaußengruppe erweitert werden. Die Kosten dafür liegen voraussichtlich bei rund 145.000 Euro. Gibt es eine Landesförderung, liegt die Kreiszuwendung bei rund 15.000 Euro. Ohne Landeszuschuss wird der Landkreis rund 55.000 Euro beisteuern.

In Edesheim ist ein Umbau der katholischen Kindertagesstätte „St. Peter und Paul“ geplant. Von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 565.000 Euro übernimmt der Kreis etwas über 124.000 Euro.

Die kommunale Kindertagesstätte Roschbach wird für rund 952.000 Euro (zuwendungsfähige Gesamtkosten) erweitert werden. Der Kreisanteil wird sich auf etwas über 241.500 Euro belaufen, falls die noch ausstehende Landesförderung in Mainz bewilligt wird. Wenn dem nicht so sein sollte, wird der Kreis rund 326.500 Euro beisteuern.

In Frankweiler geht es um die protestantische Kindertagesstätte „Arche Noah“. Sie wird erweitert, wobei sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf rund 1,22 Millionen Euro belaufen. Gibt es eine Landesförderung für diese Kita, dann wird der Kreisanteil rund 429.000 Euro betragen. Falls es keine Landesförderung geben sollte, dann kommen auf den Kreis Kosten in Höhe von rund 487.000 Euro zu.

Ebenfalls um eine bauliche Erweiterung dreht sich das Projekt in der katholischen Kindertagesstätte „St. Elisabeth“ Kirrweiler. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind dort mit knapp 788.000 Euro beziffert. Das bedeutet, der Landkreis fördert das Bauvorhaben mit etwas mehr als 179.000 Euro.

Erweitert wird auch in der Maikammerer kommunalen Kindertagesstätte „Abenteuerland“, wobei sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten dort auf 1,22 Millionen belaufen. In diesem Fall entscheidet sich an der Frage, ob noch eine noch ausstehende Landesförderung fließt oder nicht, wie hoch der Kreisanteil sein wird. Mit Landesförderung kostet es den Kreis 400.000 Euro, ohne Landesförderungen entfallen auf SÜW 454.000 Euro.
Quelle KV südliche Weinstraße

Zuletzt aktualisiert am 6. Februar 2025, 09:38

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