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Anbau von Marihuana-Pflanzen und Cannabis zur privaten Nutzung – Rechtliche Einschränkungen und aktuelle Hinweise zum Umgang mit dem Konsum

Hanfpflanze,_industriell_Frank Liebeig CC-BY-SA 3.0 DE
Mannheim / Heidelberg / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar News (rbe) – Der private Anbau und Konsum von Cannabis, auch Gras, Weed, Marihuana oder Kush, Hasch und Dope genant, ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal, seit die Legalisierung, für den Freizeitgebrauch am 1. April 2024 in Kraft getreten ist und die im Februar 2024 beschlossen worden war. Hier ein kurzer Leitfaden, was es aktuell zu beachten gibt.

1. Aktueller Stand:
Seit April 2024 ist der private Anbau von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Die Gesetzgebung zur Legalisierung von Cannabis für den privaten Gebrauch wurde eingeführt.
Medizinischer Anbau: Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist legal, jedoch nur mit ärztlicher Verordnung und unter strengen Vorschriften.
Privater Anbau für den Freizeitgebrauch: Derzeit legal, außer in bestimmten Fällen, wenn der Anbau für kommerzielle Zwecke erfolgt oder eine Gesamtmenge überschritten wird.
Jede volljährige Person im Haushalt darf 3 Pflanzen anbauen. Zuhause dürfen (pro Person und gesondert aufbewahrt) 50g gelagert werden. 25g darf man außerhalb der Wohnung mit sich führen.
Der Anbau und Konsum ist Erwachsenen ab 18 Jahren vorbehalten.
Der Handel mit THC-haltigem Cannabis und Marihuana ist verboten.

2. Aktuelle Legalisierung:

Bis zu 3 Pflanzen können pro volljähriger Person im Haushalt legal für den persönlichen Gebrauch angebaut werden.
Der Anbau muss in einem privaten, nicht einsehbaren Bereich stattfinden, um den Zugang von Dritten zu verhindern.
Maximal sind 25g Eigenbesitz ausserhalb der eigenen vier Wände erlaubt und dürfen auch mitgeführt werden. Innerhalb des eigenen Zuhauses dürfen 50g pro volljähriger Person sicher gelagert werden.
Es kann längerfristig noch neue Regulierungen zur Qualität und zur maximalen Ernte- und Besitzmenge geben.

3. Sicherheits- und Aufbewahrungsvorschriften:

Sicherheit: Der Anbau von Marihuana-Pflanzen muss unauffällig und vor unbefugtem Zugriff gesichert erfolgen (z.B. abgeschlossener Raum oder Gartenbereich).
Aufbewahrung: Cannabis muss sicher aufbewahrt werden, um Missbrauch und den Zugang von Kindern oder anderen Personen zu verhindern.

4. Gesundheitliche Aspekte:

Die Wirkung von Marihuana (Cannabis) auf Krankheiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Dosierung, der Art der Krankheit und der spezifischen Cannabinoide, die enthalten sind. Marihuana enthält hauptsächlich zwei aktive Substanzen: Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), die unterschiedliche Wirkungen haben.

Hier sind einige potenzielle Vorteile und Anwendungen von Marihuana für verschiedene Krankheiten und Symptome: Schmerzlindung, Übelkeit und Erbrechen (z.B. bei Chemotherapie), Muskelspastiken und Krämpfe, Multiple Sklerose , Angst und Schlafstörungen, Appetitsteigerung (z.B. bei Appetitlosigkeit oder Magersucht), Entzündungen und autoimmune Erkrankungen, neurologische Erkrankungen und Nervensystem.

Der Konsym jann allerdings auch eine Reige an Nebenwirkungen haben, wie z.B. Depressionen, Müdigkeit, geistigeLangsamkeit und Psychosen. Bitte konsultieren Sie einen Arzt.
Unter gewissen Umständen kann Cannabis auf Rezept ueber Apotheken bezogen werden.

5. Privater Anbau von Cannabis (Legalität):

Aktuell ist der private Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person im Haushalt für den persönlichen Gebrauch gesetzlich erlaubt.
Ziel: Diese Regelung soll es Erwachsenen ermöglichen, Cannabis in einem begrenzten Rahmen selbst anzubauen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Anbau ist ausschlieslich zum Eigenkonsum erlaubt. 25g Cannabis dürfen auch im öffentlichen Raum mitgeführt werden.

6. Wichtige Bedingungen:

Nur für den persönlichen Gebrauch: Der Anbau darf nicht kommerziell oder für den Weiterverkauf erfolgen.
Maximale Anzahl: Es dürfen maximal drei Pflanzen pro erwachsener Person im Haushalt angebaut werden, am Wohnort. Garagen oder Kleingärten, an denen keine feste Meldeadresse besteht sind ausgenommen.
Ort des Anbaus: Der Anbau muss in einem privaten, nicht öffentlich einsehbaren Bereich erfolgen. Das bedeutet, dass der Garten oder Balkon so gesichert sein muss, dass keine unbefugten Personen Zugang haben.
Sicherheit: Es könnte zusätzlich notwendig sein, dass der Anbau in einer sicheren, verschlossenen Umgebung (z.B. Zelt oder verschlossener Raum) erfolgt, um den Zugang Dritter zu verhindern.

7. Regulierung der Qualität und des Konsums:

Cannabisprodukte unterliegen irgendwann staatlicher Regulierung, was bedeutet, dass die Qualität der Pflanzen und der Konsum überwacht werden können.
Es sind keine größeren Anbauflächen für den privaten Gebrauch erlaubt, ausser in Cannabis-Clubs. Der Besitz von größeren Mengen als für den persönlichen Gebrauch (50g zuhause / 25g ausserhalb) ist weiterhin illegal.

8. Unentgeltliche Abgabe an Drittpersonen

Die Abgabe an Dritte ist generell nicht erlaubt. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mitglieder in Cannabis-Clubs können sich untereinander austauschen.

6. Handel

Der Handel von Cannabis und der Anbau zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt und unterliegt weiterhin den Beschränkungen des § 29 BtMG.

9. Strassenverkehr

Für den Konsum von Cannabis gilt aktuell ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (Nur einhaltbar bei Konsum von maximal einem Joint alle paar Tage). Ein kombinierter Konsum von Alkohol und Cannabis ist im Strassenverkehr nicht erlaubt – hier gilt die Null-Toleranz-Regel.
Nach dem Konsum von Cannabis wird empfohlen für mindestens 12 – 36 Stunden kein Fahrzeug zu führen, insbesondere in Verbindung mit Alkoholkonsum oder kombiniert mit anderen Drogen, von deren Konsum dringend abgeraten wird.
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Konsum-Regel.

10. Zukunftsperspektive:

Es wird erwartet, dass der Verkauf von Cannabis in regulierten Geschäften ebenfalls bald legalisiert wird, was den Zugang zu kontrollierten und getesteten Cannabisprodukten erleichtert.
Der Anbau könnte unter bestimmten Umständen weiter reguliert werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Fazit:

Seit April 2024 ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch in Deutschland legal. Dieser Anbau muss in einem sicheren und nicht öffentlich einsehbaren Bereich erfolgen. Der kommerzielle Anbau oder Verkauf bleibt jedoch weiterhin illegal. Die Gründung von sogenannten Cannabis-Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau ist legal aber genehmigungspflichtig. Im Strassenverkehr sollte man sich berauscht definitiv nicht hinters Steuer setzen. Auch der Handel ist untersagt.

Der Anbau von Hanf zu Hause erfordert Aufmerksamkeit und Sorgfalt, aber mit den richtigen Tipps und Techniken kann man auch zuhause gesunde Pflanzen züchten und heranziehen. Man sollte dabei immer darauf achten, dass man sich innerhalb der rechtlichen Bestimmungen bewegt und einen sicheren und gesunden Anbauplatz wählt. Für Pflanztipps schaut man z.B. hier >> Link

Dieser Artikel dient nicht als rechtliche Beratung. Bitte Fragen Sie im Zweifel einen fachkundigen Anwalt und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Regelungen und die bestehende Rechtslage. Der Anbau und Konsum von Cannabisprodukten erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
(rbe)

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