Weinheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Dann sind Ausgabe und Versendung der Unterlagen möglich – Briefwahlbüro im Rathaus
Aktuell sind bereits schon 8000 Briefwahlanträge bei der Stadt eingegangen und werden bearbeitet, wie das Wahlamt der Stadt Weinheim jetzt bestätigt hat. Wegen der Kurzfristigkeit ist diesmal aber alles ein bisschen anders. Das Briefwahlbüro befindet sich ab Montag, 10. Februar, im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind ab diesem Tag:
Montag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über einen Treppenlift zu erreichen. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim beantragt werden.
Die Telefonnummern des Briefwahlbüros lauten: 06201 82530 oder 06201 82531 Der Wahlscheinantrag kann persönlich (nicht telefonisch oder per SMS) beim Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten oder durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages gestellt werden: Er befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer einen Wahlschein schriftlich oder elektronisch (per Telefax, E-Mail oder Internet) beantragen möchte, muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
Online kann der Wahlschein jederzeit auf der Internetseite der Stadt Weinheim unter www.weinheim.de beantragt werden. Die E-Mail zur Beantragung des Wahlscheines kann an wahlamt@weinheim.de geschickt werden.
Weitere Fragen beantwortet das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: E-Mail wahlamt@weinheim.de, Fax 06201 / 82 – 508 oder Telefon 06201 / 82 – 358 oder 82 – 561
Quelle: Stadtverwaltung Weinheim