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Limburgerhof – Armin Grau: Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf Gewalthilfe

Limburgerhof / Metropolregion Rhein-Neckar – Letzte Woche hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet, nachdem sich Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Union in einem historischen Schulterschluss gemeinsam auf das Gesetz geeinigt hatten. Das Gewalthilfegesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Beratung und kostenlose Schutzplätze für alle von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder. Nun unterstützt der Bund erstmalig die Finanzierung des Gewalthilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro. Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen sowie in Maßnahmen zur Gewaltprävention zu investieren, bevor der Rechtsanspruch 2032 in Kraft tritt. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, steht nun noch die Zustimmung der Länder im Bundesrat aus.

Dazu äußert sich Armin Grau, Grüner Bundestagsabgeordneter aus Altrip, wie folgt:
„Das Gewalthilfegesetz ist sehr wichtig für die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder sowie für alle Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen. Wir schaffen einen bundeseinheitlichen Rahmen für den Zugang zu Hilfe für Frauen und schließen Lücken im Hilfesystem, damit Frauen unabhängig von ihrem Einkommen, Wohnort und ihrer körperlichen Verfassung geschützt werden. So kommen wir den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach und stärken die Frauenhäuser. Gemäß den Empfehlungen der Konvention braucht es 2,5 Schutzplätze für Frauen und deren Kinder pro 10.000 Einwohner*innen. Dieses Ziel verfehlen wir bisher eindeutig! Des­halb ist die Unterstützung mit Bundesmitteln jetzt ein sehr wichtiger Schritt, damit wir endlich mehr Frauenhausplätze schaffen können, auch bei uns in Rheinland-Pfalz.”

Hintergrund:
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Konvention definiert die Gewalt an Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Sie verfolgt das Ziel, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.

Quelle: Wahlkreisbüro Prof. Dr. Armin Grau, MdB

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