Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen zur bevorstehenden Wahl beginnen am 10. Februar. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl gelten verkürzte Fristen, sodass die Stimmzettel nicht früher zur Verfügung stehen. Die Lieferung der Stimmzettel wird voraussichtlich zwischen dem 5. und 7. Februar erfolgen.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Speyerer Straße 16 (ehemaliges Schuhhaus Dielmann) und ist ab Montag, 10. Februar geöffnet.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025: 08:00 – 15:00 Uhr
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 06233/89-808 erreichbar. Ein barrierefreier Zugang ist mittels einer Rampe gewährleistet.
Abholung und Nutzung der Briefwahlunterlagen
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies schriftlich bei der Stadtverwaltung versichern. Zudem ist auf Verlangen ein Identitätsnachweis vorzulegen.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung in Empfang nehmen, können direkt vor Ort die Briefwahl ausüben. Alternativ können die Wahlbriefe per Post versendet werden. Wichtig: Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum Wahltag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der angegebenen Stelle eingehen.
Versand aus dem Ausland
Für Wahlberechtigte im Ausland gilt, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert werden muss. Die Portokosten trägt der/die Briefwähler/in selbst.
Wahlbriefe können auch direkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) abgegeben werden. In diesem Fall müssen sie ebenfalls spätestens bis 18 Uhr am Wahltag eingehen. Informationen sind unter www.frankenthal.de/wahlen zu finden.
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BEREITS GEMELDET
Bundestagswahl am 23. Februar
Online-Briefwahlantrag ab Montag möglich
Angesichts der vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag verbleibt den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Frankenthal ein kurzer Zeitraum, um über ihre Stimmabgabe zu entscheiden. Neben der „klassischen“ Abstimmung im Wahllokal haben Bürger auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Online-Antrag für diese Variante ist ab Montag, 20. Januar möglich.
Abstimmen im Wahllokal
Die gängige Form der Stimmabgabe am Wahltag in den Wahllokalen. Die genaue Adresse des eigenen Wahlraums ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung vermerkt, die bis zum 2. Februar durch die Kommunale Datenzentrale Mainz an alle wahlberechtigten Frankenthalerinnen und Frankenthaler versendet wird. Geöffnet haben die Wahllokale am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr.
Wählen per Briefwahl
Alle, die ihre Stimme vor dem Wahltag abgeben möchten, können per Briefwahl wählen. Zu beachten gilt, dass bei dieser Wahl nur 10 bis 12 Tage zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag liegen. Für den Antrag auf Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Per Post: Das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung senden.
Per E-Mail: An briefwahl@frankenthal.de unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums, der Wohnanschrift sowie gegebenenfalls einer abweichenden Versandadresse. Die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer sollten zur zweifelsfreien Identifikation ebenfalls angegeben werden.
Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA): Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt direkt zum Online-Portal. Alternativ kann der Link https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204 genutzt werden. Das Verfahren wird am Montag, 20. Januar um 8 Uhr freigeschaltet.
Im Briefwahlbüro: Die Briefwahl kann persönlich im Briefwahlbüro in der Speyerer Straße 16, Frankenthal, beantragt und direkt ausgeübt werden. Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich am 10. Februar. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten gibt die Stadtverwaltung zu gegebener Zeit bekannt.
Es ist möglich, einen Dritten mit der Beantragung oder Abholung der Briefwahlunterlagen zu beauftragen. Pro Person sind maximal vier Beauftragungen zulässig. Anträge per SMS oder Telefon sind nicht möglich.
Fristen und wichtige Hinweise
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar um 15 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag können Wahlscheinanträge noch bis 15 Uhr gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Frankenthal eingehen, um in die Auszählung aufgenommen zu werden. Der Rückumschlag ist bereits entsprechend adressiert.
Alle Informationen sind auch unter www.frankenthal.de/wahlen zu finden.
Quelle: Stadtverwaltung Frankenthal
Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2025, 13:35


































