Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Gemeinderat hat am 14. November 2024 das städtische E-Tretroller-Konzept beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, dessen Umsetzung fortzuführen. Notwendige Voraussetzung zum Start des straßenrechtlichen Verfahrens für E-Tretroller ist jedoch die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für die besondere Nutzung des öffentlichen Raumes. Um alle Mobilitätsangebote gleichberechtigt zu behandeln, plant die Stadt zusätzlich auch für Carsharing und Mieträder jeweils neue Sondernutzungsgebührensätze zu erheben. Damit wird das Vermieten von E-Tretrollern und Rädern oder das exklusive Nutzen von Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge für Anbietende kostenpflichtig.
Der Vorschlag der Änderung wird zunächst am Mittwoch, 29. Januar 2025, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität diskutiert. Anschließend befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 5. Februar, mit dem Vorschlag, bevor der Gemeinderat am Donnerstag, 20. Februar 2025, final darüber entscheiden soll.
Kosten orientieren sich an verschiedenen Faktoren
Die Verwaltung schlägt folgende jährliche Kosten für die Anbieter vor:
• für E-Tretroller von 72 Euro pro Fahrzeug
• für Mieträder von 48 Euro pro Fahrzeug
• bei Flächen für Carsharing von 40 Euro pro Stellplatz
Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, wie stark die Nutzung den öffentlichen Raum einschränkt. Dabei spielen Faktoren wie Häufigkeit, Dauer, Verkehrsbeeinträchtigungen und die Größe der genutzten Fläche eine Rolle. Besonders berücksichtigt wird auch, wie sehr Fuß- und Radwege eingeschränkt werden. Daher sind die Gebühren für Carsharing-Stellplätze trotz ihrer Größe niedriger.
Finanzierung der öffentlichen Raumnutzung durch gezielte Gebühren
Die Einführung der Gebühren bringt mehrere Vorteile mit sich und bildet eine wichtige Grundlage für das jeweilige Konzept. Dadurch wird die exklusive Nutzung des öffentlichen Raums finanziell erfasst. Gleichzeitig erhalten die von der Stadt festgelegten Auflagen mehr Verbindlichkeit. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist ein Beitrag, den städtischen Haushalt zu entlasten, da die Verwaltung den Grundsatz der Einnahmebeschaffung zu beachten hat. Damit werden diejenigen, die den öffentlichen Verkehrsraum stärker nutzen als die Allgemeinheit, zu einer entsprechenden Kostentragung herangezogen.