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Ludwigshafen – Verfahrenslots*innen bieten Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 27 Jahre, die Behinderungen haben oder von Behinderungen bedroht sind, und ihre Eltern stehen oftmals vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die richtigen Hilfsangebote zu finden und auch in Anspruch zu nehmen. Ohne professionelle Unterstützung ist es für sie und ihre Familien zunehmend schwieriger, sich innerhalb von unterschiedlichen Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten zurechtzufinden. So genannte Verfahrenslots*innen sollen nach dem Wunsch des Bundesgesetzgebers hier Abhilfe schaffen. Die Verfahrenslots*innen beraten Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien umfassend, welche Hilfen für sie in ihrer speziellen Situation in Frage kommen könnten, unterstützen bei der Antragsstellung und begleiten durch das gesamte Verfahren der Hilfegewährung. Verfahrenslots*innen können beispielsweise an Hilfegesprächen teilnehmen und sollen mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die erforderliche, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene, Unterstützung bekommen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es besteht ein An- spruch auf die Beratung und Unterstützung durch die Verfahrenslots*innen. Ob diese Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, entscheiden die Berechtigten oder ihre Familien selbst. Die Beratung ist vertraulich. Verfahrenslots*innen arbeiten zudem unabhängig. Ziel ihrer Tätigkeit ist es vor allem, dafür Sorge zu tragen, dass Berechtigte tatsächlich mögliche gesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe auch in Anspruch nehmen können.

Zwei Verfahrenslots*innen für Ludwigshafen
Nina Pfaffmann und Ursula Seeholzer sind die Verfahrenslots*innen beim Stadtjugendamt in Ludwigshafen. Die beiden Sozialarbeiterinnen sind seit dem Frühjahr 2024 bei der Stadtverwaltung beschäftigt und haben in den ersten Monaten zunächst Grundlagen für ihre Arbeit in Ludwigshafen geschaffen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Familien sind sie telefonisch unter der 0621 504-4055 und -4091 oder alternativ per E-Mail an verfahrenslotsen@ludwigshafen.de erreichbar. Informationen zu den Verfahrenslotsinnen in Ludwigshafen gibt es auch auf https://ludwigshafen.de/buergerservice/dienstleistungen/verfahrenslotsen. Eine weitere Aufgabe der Verfahrenslots*innen ist die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes bei der strukturellen Zusammenführung der Eingliederungshilfe im Zuge der Inklusiven Lösung. Dabei lassen sie Ihre Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis und Netzwerkarbeit einfließen, um einen Wissenstransfer zu gewährleisten und bestehende Prozesse für Ratsuchende zu optimieren. Sie erstellen einen halbjährlichen Bericht über ihre Arbeit und ihre Erfahrungen in der strukturellen Zusammenarbeit mit den im Hilfesystem beteiligten Stellen und Einrichtungen. Der Bericht soll dazu beitragen, Leistungen der Eingliederungshilfe vor Ort zusammenzuführen und einen Wissenstransfer zu gewährleisten. Die Arbeit der Verfahrenslots*innen ist zunächst bis 31. Dezember 2027 befristet. Bei den Beratungen zum inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz soll auch über die weitere Tätigkeit der Verfahrenslots*innen entschieden werden.

In Ludwigshafen leben insgesamt 52.448 Menschen unter 27 Jahren. Davon erhalten derzeit 844 Leistungen der Eingliederungshilfe.

Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Eingliederungshilfe kann eine passgenaue Hilfestellung in verschiedenen Leistungsformen sein. So ermöglichen Sachleistungen, wie zum Beispiel Hörgeräte oder elektronische Kommunikationshilfen die Teilhabe am Alltagsleben. Eine persönliche Assistenz kann die Freizeitgestaltung unterstützen. Die Teilhabe an Bildung kann beispielsweise durch Integrations-Kräfte ermöglicht werden, die den Kindergarten- oder Schulbesuch begleiten. Eine Reha-Ausbildung oder die Teilnahme an einer Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) kann die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Gesetzlich geregelt ist die Eingliederungshilfe in den Paragrafen 90 folgende des neunten Teils des Sozialgesetzbuches.
Die Bestimmungen umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur Sozialen Teilhabe. Eine spezielle Regelung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung ergibt sich aus Paragraf 35a des achten Teils des Sozialgesetzbuches.
Die Aufgaben der Verfahrenslots*innen sind in Paragraf 10b des achten Teils des Sozialgesetzbuches beschrieben.

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