Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil der 3. Strafkammer im Verfahren gegen den mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen wegen Mordes und Vergewaltigung am Willersinnweiher als unbegründet verworfen. Er sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Bereits im August 2022 wurde der Angeklagte von der 7. Strafkammer des Landgerichts wegen Mordes und Vergewaltigung an einem 17-jährigen Mädchen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach teilweiser Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof wurde die Sache vor der 3. Strafkammer teilweise neu verhandelt. Diese verurteilte den Angeklagten erneut zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren und ordnete zusätzlich den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Für weitere Informationen zu dem Verfahren:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023116.html?nn=10690868