Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar – Online-Briefwahlantrag ab Montag möglich
Angesichts der vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag verbleibt den
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Frankenthal ein kurzer Zeitraum, um
über ihre Stimmabgabe zu entscheiden. Neben der „klassischen“ Abstimmung im
Wahllokal haben Bürger auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Online-
Antrag für diese Variante ist ab Montag, 20. Januar möglich.
Abstimmen im Wahllokal
Die gängige Form der Stimmabgabe am Wahltag in den Wahllokalen. Die genaue
Adresse des eigenen Wahlraums ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung
vermerkt, die bis zum 2. Februar durch die Kommunale Datenzentrale Mainz an alle
wahlberechtigten Frankenthalerinnen und Frankenthaler versendet wird. Geöffnet
haben die Wahllokale am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr.
Wählen per Briefwahl
Alle, die ihre Stimme vor dem Wahltag abgeben möchten, können per Briefwahl
wählen. Zu beachten gilt, dass bei dieser Wahl nur 10 bis 12 Tage zwischen der
Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag liegen. Für den Antrag auf
Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Per Post: Das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen,
unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung senden.
Per E-Mail: An briefwahl@frankenthal.de unter Angabe des Familiennamens,
Vornamens, Geburtsdatums, der Wohnanschrift sowie gegebenenfalls einer
abweichenden Versandadresse. Die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer
sollten zur zweifelsfreien Identifikation ebenfalls angegeben werden.
Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA): Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
führt direkt zum Online-Portal. Alternativ kann der Link
https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204 genutzt werden. Das Verfahren wird am
Montag, 20. Januar um 8 Uhr freigeschaltet.
Im Briefwahlbüro: Die Briefwahl kann persönlich im Briefwahlbüro in der Speyerer
Straße 16, Frankenthal, beantragt und direkt ausgeübt werden. Das Briefwahlbüro
öffnet voraussichtlich am 10. Februar. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten
gibt die Stadtverwaltung zu gegebener Zeit bekannt.
Es ist möglich, einen Dritten mit der Beantragung oder Abholung der
Briefwahlunterlagen zu beauftragen. Pro Person sind maximal vier Beauftragungen
zulässig. Anträge per SMS oder Telefon sind nicht möglich.
Fristen und wichtige Hinweise
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar um 15
Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag können Wahlscheinanträge noch
bis 15 Uhr gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der
Stadtverwaltung Frankenthal eingehen, um in die Auszählung aufgenommen zu
werden. Der Rückumschlag ist bereits entsprechend adressiert.
Alle Informationen sind auch unter www.frankenthal.de/wahlen zu finden.
Quelle: Stadt Frankenthal (Pfalz)