Heidelberg / Metropolregion Rein-Neckar(red/ak) – Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind ab dem 10. Februar 2025 bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg erhältlich. Wer möchte, kann mit den Unterlagen auch am Wahlsonntag in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen. Briefwahlunterlagen können weltweit verschickt werden. Diese Möglichkeiten zur Beantragung gibt es:
QR-Code: Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, kann das per QR-Code tun. Dazu wird einfach der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Code mit dem Smartphone oder Tablet gescannt. Nutzerinnen und Nutzer werden direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Wahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
Online-Antrag: Unter www.heidelberg.de/wahlen > Bundestagswahl findet sich die Schaltfläche „Briefwahl“, die zum Erfassungsformular für einen individuellen Antrag führt. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt. Diese befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 2. Februar 2025 allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten.
Schriftlich und vor Ort: Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Ein mündlicher Antrag ist nur vor Ort in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, möglich. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich, auch nicht per SMS.
Wer seine Briefwahlunterlagen vor Ort in einem Bürgeramt beantragt, hat ab Montag, 10. Februar 2025, auch die Möglichkeit, seine Stimme direkt abzugeben.
Briefwahlunterlagen werden ab Montag, 10. Februar 2025, verschickt
Durch den vorgezogenen Wahltermin der 21. Bundestagswahl sind die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen verkürzt worden. Für den Versand der Briefwahlunterlagen werden gültige Stimmzettel benötigt. Der Kreiswahlausschuss wird am 24. Januar 2025 die eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl zulassen. Erst nach Ende der Widerspruchsfrist können die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden.
Briefwahlanträge bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, einreichen
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Montag, 10. Februar 2025. Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Auch in den Bürgerämtern in den Stadtteilen können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der Bürgerämter, zu finden online unter www.heidelberg.de/buergeramt, sind zu beachten.
Wer den Antrag für eine/n Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt. Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt der Wähler/die Wählerin das Porto selbst. Unbedingt müssen die Postlaufzeiten des gewählten Zustellers beachtet werden, damit sichergestellt wird, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor Ende der Wahlzeit bei der Stadt Heidelberg eingehen.
Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürger- und Ordnungsamt unter Telefon 06221 58-42220, per Fax unter 06221 58-4642220 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.