Heppenheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Wahlbenachrichtigungen werden versandt, Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar.
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen erstellt und bis spätestens 2. Februar 2025 an die Wahlberechtigten zugestellt. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck durch formloses Schreiben per Post bzw. Fax, elektronisch per E-Mail oder online über die städtische Homepage beim Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Zur genauen Identifizierung werden Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers benötigt.
Aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl steht dieses Mal deutlich weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung als sonst bei Wahlen üblich. Da erst Ende Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen, können auch erst dann die Stimmzettel gedruckt und Anfang Februar an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden.
Aufgrund der verkürzten Fristen bleiben damit nur knapp zwei Wochen Zeit, um seine Stimme per Brief abzugeben.
Die Kreisstadt Heppenheim empfiehlt den Wahlberechtigten, die dennoch per Briefwahl wählen möchten, bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes sollten Briefwähler mit einer mehrtägigen Postlaufzeit rechnen.
Alternativ können Wahlbriefe auch persönlich Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim oder im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses, Großer Markt 1 eingeworfen werden.
Zusätzlich gibt es für Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro, Großer Markt 1, zu beantragen und direkt vor Ort die Stimme abzugeben. Für die Beantragung muss der Personalausweis oder Pass und – sofern vorhanden – die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.
Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 27. Januar 2025, zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Mit der Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen kann aber frühestens in der 6. Kalenderwoche, spätestens ab 07. Februar 2025 begonnen werden.
Es wird davon abgeraten, in der letzten Woche vor der Wahl ab Dienstag, 18. Februar 2025, noch Briefwahlunterlagen postalisch, per E-Mail, Fax oder online zu beantragen, da die pünktliche Zustellung auf dem Postweg in diesem Fall nicht mehr gewährleistet werden kann. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Briefwahlbüro, Großer Markt 1 oder beim Bürgerbüro, Friedrichstraße 21 vorliegen.
Um den Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu vereinfachen, hat das Briefwahlbüro die Öffnungszeiten angepasst.
Quelle: Magistrat der Kreisstadt Heppenheim