Landau/Metropolregion Rhein-Neckar – Am 23. Februar wird in Landau gewählt – und abgestimmt. An diesem Datum
findet nicht nur wie überall in Deutschland die Bundestagswahl statt; die
Landauerinnen und Landauer stimmen auch beim Bürgerentscheid über die
Frage ab, ob die Kohl-Larsen-Straße, die Hindenburgstraße und die Hans-
Stempel-Straße weiter ihre bisherigen Namensgeber ehren sollen oder nicht.
Die Stadtverwaltung informiert im Vorfeld jetzt über den Ablauf und die
Besonderheiten der Wahl und der Abstimmung.
Wichtig: Die Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid werden
bereits in den kommenden Tagen versandt; die Wahlbenachrichtigungen für die
Bundestagswahl folgen aufgrund von verschiedenen deutschlandweit
vorgegebenen Fristen ab dem 20. Januar. Auch die Abstimmungsunterlagen zum
Bürgerentscheid und die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl werden an
alle, die sie beantragt haben, getrennt versendet. Die Stadtverwaltung bittet
Bürgerinnen und Bürger darum, dies zu beachten.
Sie macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Zeitspanne für
Briefwählerinnen und Briefwähler bei der Bundestagswahl recht kurz ist, da
Briefwahlunterlagen – erneut aufgrund von verschiedenen deutschlandweit
vorgegebenen Fristen – erst ab Anfang Februar versandt werden können.
Die wichtigsten Infos im Detail:
Für den Bürgerentscheid werden die Abstimmungsbenachrichtigungen – also die
Aufrufe und die Berechtigungen zur Abstimmung – bis einschließlich 13. Januar
versendet. Wer nach dem 15. Januar noch keine Abstimmungsbenachrichtigung
erhalten hat, aber glaubt abstimmungsberechtigt zu sein, soll sich bitte bei der
Stadtverwaltung Landau melden. Das geht per E-Mail an wahlen@landau.de
oder telefonisch unter 0 63 41/13 11 04.
Ab Montag, 13. Januar, öffnet das Abstimmungsbüro im Rathaus. Hier können
Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich Freitag, 21. Februar,
Abstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid beantragen oder auch direkt
ihre Stimme abgeben. Das Abstimmungsbüro befindet sich in Zimmer 8 im
Erdgeschoss des Rathauses und ist montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr,
montags bis mittwochs zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und donnerstags zusätzlich
von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Der Versand der Abstimmungsunterlagen – vergleichbar mit den
Briefwahlunterlagen bei Wahlen – erfolgt ab dem 13. Januar direkt nach
Beantragung.
Außerdem ist es selbstverständlich auch beim Bürgerentscheid möglich, genau
wie bei der Bundestagswahl am Wahltag selbst vor Ort im Wahllokal
abzustimmen! In Landau gibt es für die anstehende Abstimmung/Wahl 17
Wahllokale in der Kernstadt und 10 in den Ortsteilen. Insgesamt sind rund 38.500
Landauerinnen und Landauer abstimmungs- bzw. wahlberechtigt. Am Wahltag
werden zuerst die Bundestagswahl und dann der Bürgerentscheid ausgezählt.
Die Ergebnisse werden in einer Präsentation im Ratssaal des Rathauses gezeigt.
Für die Bundestagswahl erhalten die Landauerinnen und Landauer ihre
Wahlbenachrichtigungen in der Zeit von 20. Januar bis 24. Januar. Wer nach dem
28. Januar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt
wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte beim Wahlamt der Stadt Landau melden.
Das geht per E-Mail an wahlen@landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 11
04.
Das Briefwahlbüro öffnet ebenfalls ab Montag, 13. Januar. Öffnungszeiten und
Ort stimmen mit denen des Abstimmungsbüros für den Bürgerentscheid überein.
Wichtig: Die Mitarbeitenden vor Ort merken den Wahlschein vor; der Versand
der Briefwahlunterlagen kann aber, wie erläutert, erst ab Anfang Februar
erfolgen. Auch vor Ort im Briefwahlbüro gewählt werden kann erst, wenn nach
Ablauf der Fristen die Stimmzettel von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz
vorliegen.
Über das Procedere bei der anstehenden Wahl und Abstimmung informiert die
Verwaltung auf www.landau.de/wahlen. Wer sich inhaltlich über den
Bürgerentscheid informieren möchte, wird auf https://mitredeninLD.de fündig.
Bildunterschrift: Am 23. Februar wird in Landau gewählt – und beim
Bürgerentscheid abgestimmt! (Quelle: Stadt Landau)
Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.