Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Feuerwehr Heidelberg rechnet in der Silvesternacht von Dienstag, 31. Dezember 2024, auf Mittwoch, 1. Januar 2025, wieder mit einer erhöhten Anzahl von Einsätzen. Wie in den Vorjahren wird die Berufsfeuerwehr die Wachstärke anheben und auch seitens der Freiwilligen Feuerwehr werden wieder mehrere Abteilungen den Jahreswechsel in ihren Gerätehäusern begehen. Diese stehen für kleinere Einsätze im Stadtteil – etwa Papierkorbbrände – unmittelbar zur Verfügung. Bei größeren Ereignissen wie Wohnungsbrände werden Berufs- und Freiwillige Feuerwehr in gewohnter Weise gemeinsam alarmiert. Damit ist eine schnelle und effektive Hilfe jederzeit gewährleistet.
Der Jahreswechsel 2023/24 war für die Feuerwehr Heidelberg sehr ruhig verlaufen. Ein gemeldeter Garagenbrand stellte sich glücklicherweise nur als brennender Mülleimer im Garagenbereich dar. Ansonsten mussten die Kräfte von Berufs- oder Freiwilliger Feuerwehr nur zu wenigen Kleinbränden, vornehmlich brennende Papier- oder Abfallcontainer, ausrücken. Außergewöhnlich waren die Löscheinsätze an einer mobilen Toilette und an einem Baumstumpf, die jeweils durch Feuerwerkskörper in Brand geraten waren.
Afrikanische Schweinepest: Ausnahme von Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg vom 6. Dezember 2024 regelt den Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest und entsprechende Schutzmaßnahmen: Gemäß der Allgemeinverfügung ist am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 in Heidelberg innerhalb von geschlossenen Ortschaften das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen – erlaubt. Hier sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten – unter anderen, dass kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen und Reet- und Fachwerkhäusern sowie in Bereichen mit großen Menschenansammlungen abgebrannt werden darf.
Vor dem 31. Dezember 2024 und nach dem 1. Januar 2025 ist es gemäß der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Stadt – über die gesetzlich bestehenden Verbote hinaus – verboten, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater, Böllerschüsse und ähnliches außerhalb geschlossener Räume abzubrennen. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung findet sich online unter www.heidelberg.de/schweinepest.
Empfehlungen der Feuerwehr Heidelberg für einen gelungenen Jahreswechsel
Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Die Heidelberger Feuerwehr gibt Tipps, wie Feuerwerkskörper richtig genutzt werden und der Start ins neue Jahr sicher gefeiert werden kann:
• Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.
• Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden.
• Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
• Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden, ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
• Gebrauchsanweisung beachten – Qualitätsfeuerwerk liegt immer eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache bei.
• Knaller nicht zusammenbündeln.
• Knaller, die nicht explodiert sind, nicht wieder anzünden. Machen Sie diese am besten mit Wasser unbrauchbar.
• Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten; Zündschnur am besten mit einem langen Streichholz (Fidibus) anzünden – gutem Feuerwerk liegt dieses regelmäßig bei.
• Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern.
• Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren.
• Achten Sie auf Qualität und sicheres Feuerwerk! In Deutschland darf nur Feuerwerk verkauft werden, das von einer der 14 zugelassenen EU-Prüfstellen auf seine Sicherheit geprüft wurde. Sie erkennen dies am CE-Zeichen und der Prüfnummer (zum Beispiel 0589-F2-0187) – 0589 steht hierbei für die in Deutschland zugelassene Prüfstelle der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Auch das Siegel des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist ein gutes Indiz für legales, geprüftes und damit sicheres Feuerwerk. Eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung sollte dem Feuerwerk ebenfalls immer beiliegen.
• Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen.
• Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren! Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen.
Dekorationen und Ausstattungen
Einige wenige Punkte gibt es auch bei der Raumdekoration zu beachten:
• Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten) in Berührung kommen.
• Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!
• Glimmende Zigarettenkippen vom Aschenbecher in einen Blecheimer umleeren oder mit Wasser ablöschen.
Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:
• Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten.
Im Notfall: 112 wählen
Damit schnell und effektiv Hilfe geleistet werden kann, geben Sie den Notruf unter der Notrufnummer 112 nach folgendem Schema ab („fünf W“):
• W – Wer meldet?
• W – Was ist passiert?
• W – Wo ist es passiert?
• W – Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
• W – Warten Sie auf eventuelle Nachfragen der Leitstelle und legen Sie nicht sofort auf!