Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Grundsteuerreform des Bundes erfordert auch für Heidelberg die Festsetzung von neuen Hebesätzen für die Grundsteuer zum 1. Januar 2025: In seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 hat der Gemeinderat für die Grundsteuer B (Grundvermögen) den Hebesatz 185 und für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) den Hebesatz 750 festgelegt. Die neuen Hebesätze orientieren sich an dem Grundsatz der Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass sich die Grundsteuereinnahmen der Stadt Heidelberg in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre bewegen. Aufgrund des neuen Bewertungsmodells können sich allerdings zwangsläufig Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücksarten und Lagen ergeben. Dies hat zur Folge, dass ab 2025 manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger an Grundsteuer zahlen müssen.
Reformiert werden musste die Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat. Belastungsverschiebungen ergeben sich vor allem zwischen Grundstücksarten. Trotz der deutlichen Senkung des Hebesatzes kommt es wegen der Reform des Bundes in unterschiedlichen Bereichen dazu, dass Belastungen beim „Gewerbe“ eher ab- und beim „Wohnen“ eher zunehmen. Innerhalb des Bereiches „Wohnen“ sind aufgrund der zuzuordnenden Grundstücksfläche besonders Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. Auswirkungen bei der Grundsteuer B gehen auch auf das Bodenwertmodell des Landes zurück, weil hier Gebäudewerte nicht berücksichtigt werden.
Neue Grundsteuerbescheide werden Anfang 2025 versendet
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
• Im ersten Schritt (Bewertungsverfahren) stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids.
• Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids.
• Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer, in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer gegenüber den Steuerpflichtigen festgesetzt.
Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Die neuen Grundsteuerbescheide auf Basis des neuen Landesgrundsteuergesetzes werden Anfang 2025 durch die Stadt Heidelberg versendet.
Trotz Einspruch beim Finanzamt ist neue Grundsteuer ab 2025 zunächst zu bezahlen
Die Stadt Heidelberg ist bei der Festsetzung der Grundsteuer zwingend an die Grundlagenbescheide (Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid) des Finanzamtes gebunden. Sollten diese fehlerhaft sein (beispielsweise falsche Berechnung des Grundsteuerwerts oder falsche Anwendung der Steuermesszahl) oder geht es generell um die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, ist das jeweils zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Ein Widerspruch, der sich diesbezüglich an die Stadt Heidelberg richtet, ist ohne Aussicht auf Erfolg. Viele Steuerpflichtige haben bereits Einspruch beim Finanzamt gegen die Grundlagenbescheide eingelegt mit der Folge, dass diese aufgrund des noch ruhenden Einspruchsverfahren nicht rechtskräftig werden. Dennoch bilden diese Bescheide die Basis des endgültigen Grundsteuerbescheides der Kommunen für 2025. Dies bedeutet, dass die neue Grundsteuer somit ab 2025 trotz Einspruchs beim Finanzamt zunächst bezahlt werden muss.
Weitere Informationen gibt es online auf der städtischen Internetseite unter www.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Bekanntmachungen.