Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Im Oktober 2022 hat die Stadt Heidelberg dem Kulturhaus Karlstorbahnhof seine neuen Räumlichkeiten in der Südstadt übergeben. Das Gebäude wurde im Auftrag der Stadt von der GGH gebaut und nach den Anforderungen der Bauphysik und des Schallimmissionsschutzes im Rahmen der Gegebenheiten als Bestandsgebäude bestmöglich für die Nutzung hergerichtet. Im Laufe der ersten Veranstaltungen hat sich gezeigt, dass bei einem bestimmten Veranstaltungsformat Lärmimmissionen entstehen, die in der Nachbarschaft als störend wahrgenommen werden. Über diverse Anwohnerbeschwerden wurde die Stadtverwaltung vom Kulturhaus Karlstorbahnhof e. V. informiert. Um möglichst schnell eine Lösung herbeizuführen, prüft die GGH im Auftrag der Stadt den Austausch zweier Rauch- und Wärmeabzugs-Klappen (sogenannte RWA-Klappen) im „Klub“ im Obergeschoss des Karlstorbahnhofs. Ergänzend wird eine Ertüchtigung der vorgehängten Fassade für den großen Saal in Betracht gezogen. Diese minimalinvasiven Maßnahmen sollten zu einer Verringerung der Lärmimmission führen.
Übermäßiger Lärm trotz umfassender Sanierung – wie ist das möglich?
In einem ersten Schritt hatte die GGH im Auftrag der Stadt ein Sachverständigenbüro mit einem schalltechnischen Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten hat ergeben, dass die Mischpulteinstellungen bei einem bestimmten Veranstaltungsformat extrem tieffrequent einreguliert sind und dadurch den als störend wahrgenommenen Geräuschpegel bei den naheliegenden Wohngebäuden verursachen. Das Gutachten der Sachverständigen bescheinigt der GGH mangelfreie Planung und Umsetzung beim Bau des Karlstorbahnhofs. Für die beantragten Nutzungsformen – ein Veranstaltungsraum im Erdgeschoss („Großer Saal“) und eine Diskothek im Obergeschoss („Klub“) – liegen Normwerte zu Grunde, deren Einhaltung einen Betrieb im gesetzlich zulässigen Rahmen ermöglichen. Der außergewöhnlich hohe Anteil an tiefen Bassfrequenzen, wie er vom Gutachten festgestellt wurde, wird bislang in keiner Norm beschrieben. Die Werte konnten demnach erst bei der installierten Anlage, also nach Fertigstellung der Gebäudehülle, gemessen werden. Die gemessenen Werte übersteigen die der Diskothekennutzung zugrundeliegenden Normwerte deutlich. Den Auswirkungen des Geräuschpegels soll nun mit dem Austausch der beiden RWA-Klappen begegnet werden.
Der Stadt ist es wichtig, mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in einem konstruktiven Austausch zu sein. Aus diesem Grund fand bereits ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin statt. Zunächst wird sich der Bezirksbeirat Südstadt in seiner Sitzung am 3. Dezember mit dem Vorhaben befassen, ehe der Gemeinderat am 12. Dezember 2024 entscheidet.