Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Donnerstag (28.11.2024), gegen 20:50 Uhr, kontrollierten Polizeikräfte einen 21-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Wittelsbachstraße. Hierbei stellten sie fest, dass der Roller über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügte und der 21-Jährige unter Drogeneinfluss stand. Ein Urintest reagierte positiv auf Cannabis. Der junge Mann wurde zu einer Polizeidienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Fahrers überprüfen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Grenzwert für Cannabis am Steuer zwar auf 3,5 ng THC pro ml Blutserum hochgesetzt wurde, aber Vorsicht:
– wenn THC im Blut nachgewiesen wird, besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer
– unter 21-Jährige oder Personen in der Probezeit dürfen weder unter dem Einfluss von Alkohol noch unter dem Einfluss von THC
Kraftfahrzeuge führen. Hier gilt “zero tolerance”
– Absolutes Verbot, ohne Grenzwert!