Mit der Deutschen Glasfaser hat die Gemeinde Mutterstadt eine Kooperationsvereinbarung getroffen welche das Ziel hat den gesamten Ort mit Glasfaserkabel auszubauen. Hierbei wurde unter anderem vereinbart, dass die Gemeinde Mutterstadt der Deutschen Glasfaser die Erlaubnis erteilt im Rahmen der Verlegung in die Infrastruktur einzugreifen, das heißt dass es ihr erlaubt ist zum Zwecke der Verlegung zum Beispiel Bürgersteige aufzubrechen oder Straßen zu kreuzen.
Die Gemeinde Mutterstadt hat die Deutsche Glasfaser bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, da auch sie die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit einem Breitbandzugang für notwendig und wichtig für die Zukunft hält. Das Vorgehen der Deutschen Glasfaser hielten wir für alle Seiten (Gemeinde, Deutsche Glasfaser und Bürger) für gewinnbringend und sahen damit eine geeignete Möglichkeit der Erschließung, insbesondere da kein anderer Anbieter bereit war den Ort zu versorgen.
Damit der Ausbau zügig beginnen konnten wurde mit der Deutschen Glasfaser vereinbart, dass sie im Bereich zwischen Schifferstadter- und Speyerer Straße mit den Verlegearbeiten starten kann um danach, bzw. parallel das weitere Vorgehen zu besprechen. Es hat sich aber leider gezeigt, dass die Ausführung im sogenannten ersten Polygon nicht der Art und Güte entsprach welche geeignet ist mittel- bis langfristig unser Gemeingut Gehweg und Straße zu erhalten. Aufgrund der offensichtlich mangelnden Güte der Arbeiten hat die Gemeinde ein Ingenieurbüro beauftragt, um diese zu überprüfen und die folgenden Bereiche zu begleiten.
Die Gemeinde ist im stetigen Dialog mit der Deutschen Glasfaser, da beide Parteien weiterhin gewillt sind den Ort mit Glasfaser zu versorgen. Die Aufgabe der Verwaltung besteht aber in erster Linie auch darin, die Infrastruktur zu bewahren und zu schützen um spätere Reparaturen auf Kosten der Allgemeinheit zu vermeiden.
Es wird bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass die Gemeinde für den öffentlichen Bereich der Straßen und Gehwege zuständig ist. Arbeiten, die auf den Privatgrundstücken von der Deutschen Glasfaser durchgeführt werden, sind privatrechtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Grundstückseigentümern und der Deutschen Glasfaser auf welche die Gemeinde naturgemäß keinen Einfluss hat und wobei es uns auch an der Zuständigkeit fehlt aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage.