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Heidelberg – Gemeinderat beschließt E-Tretroller-Konzept

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2024, mit großer Mehrheit ein Sondernutzungskonzept für das zukünftige Abstellen von E-Tretrollern (umgangssprachlich E-Scooter) beschlossen. Mit dem Konzept möchte die Stadt Heidelberg das Abstellen von E-Tretrollern in der Stadt nachhaltig steuern und damit das Angebot für die „erste und die letzte Meile“ verbessern. Gleichzeitig zielt das Konzept auch darauf ab, die Aufenthaltsqualität durch verschiedene Maßnahmen zu erhöhen, indem beispielsweise Fahrradwege oder Gehwege nicht blockiert werden. So können E-Tretroller als Mobilitätsform im Heidelberger Stadtgebiet weiterhin angeboten werden, ohne ein Verkehrsrisiko zu sein. Das städtische Konzept sieht verschiedene Kernelemente vor:

• Begrenzte Anzahl von Fahrzeugen: Die Anzahl der zur Vermietung angebotenen E-Tretroller wird auf maximal 1.200 Fahrzeuge beschränkt. Damit soll eine Überlastung des öffentlichen Raums vermieden und die Ordnung im Stadtbild gefördert werden.
• Wettbewerb um Sondernutzungserlaubnisse: Die Stadt wird die Anzahl der Unternehmen, die E-Tretroller anbieten dürfen, auf maximal drei beschränken. Dies erleichtert die Überwachung und Durchsetzung von Regeln und Auflagen.
• Festlegung von Abstellzonen: Es werden spezielle Zonen für das Abstellen von E-Tretrollern definiert. In der stark frequentierten Kernzone (unter anderem Altstadt, Weststadt) ist das Abstellen nur an festgelegten Orten erlaubt, um Konflikte mit Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden. In der Außenzone ist das Abstellen auf öffentlichen Straßen gestattet, solange keine Verkehrsbehinderungen entstehen.
• Technische Mindestanforderungen: Nur E-Tretroller, die den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen, werden zur Vermietung zugelassen. Technische Mindestanforderungen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und mobilitätseingeschränkte Menschen stärker schützen.
• Verantwortung der Erlaubnisnehmer: Unternehmen, die eine Sondernutzungserlaubnis erhalten, müssen sicherstellen, dass E-Tretroller zeitnah entfernt werden, wenn sie unerlaubt abgestellt oder umgefallen sind.
• Transparente Auswahlverfahren: Die Stadtverwaltung wird ein transparentes Auswahlverfahren für die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse durchführen, um Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sicherzustellen.
• Finanzielle Aspekte: Die Umsetzung des E-Tretroller-Konzepts wird laufende Kosten von etwa 135.000 Euro im Ergebnishaushalt verursachen. Dafür plant die Stadt Heidelberg eine Sondernutzungsgebühr pro Fahrzeug zu erheben.

Über die weiteren Schritte der Umsetzung informiert die Stadt gesondert.

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