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Weinheim – Weinheims Friedhöfe haben ihren Preis – Gemeinderat beschäftigt sich diese Woche mit Gebührenerhöhungen – Kostendeckung wird aber trotzdem nicht erreicht

Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Weinheimer Friedhöfe werden wegen ihres parkähnlichen Charakters mit vielen Bäumen, des zeitgemäßen Angebots an Grabarten und ihres guten Pflegezustands vielfach gelobt. Das kostet aber seinen Preis. Die Gebühren für Bestattungen und die Nutzungen von Gräbern auf den Weinheimer Friedhöfen wurden seit Jahren nicht mehr umfassend erhöht, die letzte Gebührenkalkulation wurde 2010 erstellt. In diesem Zeitraum sind die Kosten zur Unterhaltung des Friedhofes teilweise eklatant gestiegen. Zum Beispiel die Energiekosten um über 100 Prozent, die Unterhaltung der Gebäude um fast 180 Prozent. Auf diese kommunalwirtschaftliche Schieflage hat die Stadt jetzt im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 13. November, hingewiesen (ab 18.30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Schlosses). Das Gremium soll darin eine neue Gebührensatzung beschließen. In einer Vorlage an das Gremium argumentiert das Amt für Klimaschutz, Grünflächen und Technische Verwaltung, warum eine Erhöhung vor allem der Grabnutzungsgebühr ab dem kommenden Jahr aus Sicht der Verwaltung erforderlich ist. Die Friedhofsverwaltung schlägt den Gremien aber auch vor, die Gebühren nicht komplett an die Angehörigen weiterzugeben – was rechtlich möglich wäre. Der Beschlussantrag sieht vielmehr vor, zunächst 15 Prozent der anfallenden Kosten für die Grünflächenpflege auf die Allgemeinheit umzulegen, weil die Weinheimer Friedhöfe durchaus auch Parkanlagen und attraktive Grünflächen bieten und von allen Bürgerinnen und Bürgern besucht werden können.

Daraus ergibt sich ein Anteil an einem so genannten „Politischen Grün“. Des weiteren empfiehlt das Fachamt auch, keinen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent anzustreben, um die Hinterbliebenen nicht zu stark zu belasten. Nur 75 Prozent der anfallenden Kosten sollen auf die Gebührenzahler umgelegt werden. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: In die Kalkulation der Friedhofsgebühren fließen nicht nur die Bestattungs- und Grabnutzungskosten ein, sondern grundsätzlich die Investitions- und Unterhaltungskosten für die Friedhofsanlagen, also auch die in den vergangenen Jahren notwendigen Sanierungen und Neubauten von Friedhofsgebäuden und wegen sowie neuer Grabfelder – und diese wurden und werden immer mehr nachgefragt. Die Friedhofsverwaltung gibt auch zu Bedenken, dass die Pflege der Weinheimer Friedhöfe, von denen sich einige in Hanglagen mit altem Baumbestand befinden insgesamt aufwändiger in der Unterhaltung ist, was Personal- und Maschinenkosten angeht – im Vergleich zu Friedhöfen in der Ebene und auf der „grünen Wiese“.

Laut Vorschlag der Verwaltung werden sich die Gebühren für Bestattung und Nutzungsrechte, die in einer Gebührensatzung mit über 20 Posten angegeben ist (beispielweise als Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit, oder die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab) je nach entstehendem Aufwand unterschiedlich erhöhen. Wobei die Veränderungen an den eigentlichen Bestattungsgebühren eher moderat ausfallen. Die Erdbestattungsgebühr könnte von 1292 Euro auf 1478 Euro steigen. Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle soll sogar um 3 Euro sinken. Höher fällt der Anstieg bei den Grabnutzungsrechten aus. So kostet das häufig nachgefragte Urnenreihengrab statt bisher 635 Euro künftig 1208 Euro für die Ruhezeit von 20 Jahren und das Urnenwahlgrab 1895 Euro für die gesamte Nutzungszeit von 25 Jahren statt derzeit 1375 Euro. benfalls am Mittwoch soll der Gemeinderat darüber entscheiden, ob die Grabaushubarbeiten künftig von eigenem Personal oder von einer Fremdfirma vorgenommen werden. Die Verwaltung plädiert für eine Fremdvergabe, um zu vermeiden, dass es bei personellen Engpässen oder auch bei einem Maschinenausfall zu Verzögerungen bei der Terminierung von Beerdigungen kommt.

Weitere Punkte der öffentlichen Sitzung sind nach den Anfragen aus der Bürgerschaft die Nachhaltige Werterhaltung des städtischen Kanalsystems und der Bebauungsplan „Kohlklinge“ für Oberflockenbach.

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