Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Dienstagabend (05.11.2024) kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeidirektion Ludwigshafen mit Schwerpunkt zwischen 15 und 21 Uhr im Stadtgebiet Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer sowie im Rhein-Pfalz-Kreis den fließenden Verkehr. Zielrichtung dabei: Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die sich unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol hinters Steuer setzen. Insgesamt 478 Fahrzeuge wurden einer Verkehrskontrolle unterzogen. Gegen elf Personen wurde wegen des Verdachts des Fahrens unter Einfluss von Alkohol bzw. von Drogen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach dem Strafgesetzbuch bzw. einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Drei Kontrollierte waren nicht im Besitz des entsprechenden Führerscheins. Darüber hinaus wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, sowie zwei Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Zwei Fahrzeugführer benutzten verbotswidrig ihr Mobiltelefon, insgesamt waren 17 Personen nicht angeschnallt. Wie wichtige Verkehrskontrollen und die Verkehrssicherheitsarbeit sind, zeigt sich auch in der Statistik: Während die Anzahl an festgestellten Fahrten unter Alkoholeinfluss innerhalb der Polizeidirektion Ludwigshafen mit 236 (zuvor 273) im ersten Halbjahr 2024 leicht um 13,6% gesunken ist, ist bei den festgestellten Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg von 146 Fällen auf 216 Fälle (+ 47,9%) festzustellen. Um dieser steigenden Tendenz entgegenzuwirken, wird die Polizeidirektion Ludwigshafen auch in Zukunft weitere derartige Schwerpunktkontrollen durchführen. Beachten Sie daher den Appell Ihrer Polizei: Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Lassen Sie daher immer Ihr Auto stehen, wenn Sie nicht nüchtern sind. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass im Gegensatz zu Alkohol die konsumierte Droge noch mehrere Tage und abhängig von der Substanz, der Stoffwechseltätigkeit des Konsumenten und der Häufigkeit des Drogenkonsums sogar mehrere Wochen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann und in strafbarer Menge im Körper nachweisbar ist.